Regierungsfraktionen wollen im Kampf gegen Funklöcher Roaming-Pflicht
Vor der Entscheidung über die Spielregeln für den neuen Mobilfunkstandard 5G haben die Bundestagsfraktionen von Union und SPD wirksamere Maßnahmen gegen Funklöcher gefordert. Es sei "zwingend erforderlich", dass der Entwurf der Bundesnetzagentur für die Vergabebedingungen "auf Gesetzesebene" ergänzt werde, heißt es in einem Brief an mehrere Bundesminister, der BERLINER TAGESZEITUNG vorlag. Die Anbieter sollen demnach verpflichtet werden können, ihre Mobilfunknetze in bestimmten Regionen via "Roaming" füreinander zu öffnen.
Nötig sei dies für die im Koalitionsvertrag vorgesehene "verlässliche und lückenlose Mobilfunkversorgung", heißt es in dem von mehreren Vize-Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien unterzeichneten Brief. In der Praxis müsse erreicht werden, "dass bei lokalen Defiziten beim Netzausbau bei einzelnen Netzbetreibern nichtsdestotrotz alle Mobilfunknutzer Netzzugang erhalten".
Die Bundesnetzagentur hatte Mitte November ihren finalen Entwurf für die 5G-Frequenzauktion vorgelegt; am Montag soll sich der mit Vertretern des Bundestages und der Länder besetzte Beirat der Bonner Behörde mit dem Entwurf befassen. Anschließend soll eine Entscheidung veröffentlicht werden. Die Versteigerung der Frequenzen soll dann im Frühjahr 2019 stattfinden.
Obwohl die Netzagentur die Auflagen für die Bieter zum 5G-Ausbau auf Druck aus der Politik verschärft hatte, gibt es weiter hitzige Debatten über die konkrete Ausgestaltung der Einführung der 5G-Technik, die als Grundpfeiler für eine Reihe von Zukunftstechnologien von selbstfahrenden Autos bis zu vernetzten Fabriken gilt.
Die großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland, die wegen ihrer bereits bestehenden Infrastruktur auch beim 5G-Ausbau eine große Rolle spielen werden, sträuben sich gegen strenge Auflagen. Die Bundesnetzagentur hatte den Betreibern in ihrem finalen Entwurf ein "Verhandlungsgebot zu Kooperationen" auferlegt. Rechtlich verpflichten, ihre Netze mit Konkurrenten zu teilen, kann die Behörde die großen Anbieter aber nicht.
Die Vize-Fraktionschefs von Union und SPD fordern deshalb nun, dass "in den Ausnahmefällen, wo keine freiwilligen Kooperationen zu erwarten sind", die Bundesnetzagentur die Möglichkeit haben müsse, "verpflichtend ein lokales Roaming anordnen zu können, um für alle Kunden lückenhaft beziehungsweise gar nicht versorgte Gebiete im Rahmen der auferlegten Versorgungsauflagen zu verhindern." Möglich machen soll dies eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes.
Das Gesetzgebungsverfahren könne bis zur Bundesratssitzung im März 2019 abgeschlossen sein, heißt es in dem Brief. Die Vorschläge könnten damit Gesetz werden, noch bevor die Versteigerung der neuen 5G-Lizenzen beginnt. Die an der Versteigerung teilnehmenden Unternehmen erhielten damit bereits "frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit".