Gleiche Steuer für E-Books und gedruckte Bücher EU-weit möglich
Für E-Books und elektronische Ausgaben von Zeitungen und Magazinen können von nun an dieselben Mehrwertsteuersätze wie für gedruckte Medien gelten. "Ab sofort können die Mitgliedstaaten ermäßigte, besonders ermäßigte oder Nullsteuersätze auch auf elektronische Veröffentlichungen anwenden", teilte der Rat der EU am Dienstag mit. Die Mitgliedsländer hatten sich Anfang Oktober auf eine entsprechende Überarbeitung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie geeinigt.
In den meisten EU-Staaten gilt bislang für gedruckte Bücher und Zeitungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz, nicht jedoch für digitale Medien. Die bisherige EU-Regelung schrieb für elektronische Publikationen einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent vor.
In Deutschland werden für gedruckte Medien und Hörbücher auf Datenträgern bislang sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig. Für E-Books, Hörbücher zum Download und E-Paper von Zeitungen und Magazinen gilt hingegen der normale Steuersatz von 19 Prozent. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte im Oktober eine Reform der deutschen Mehrwertsteuer angekündigt, um die Sätze anzugleichen.