EU: Online-Videodienste müssen mehr europäische Filme anbieten
Mehr europäische Filme in Videoabrufdiensten wie Netflix und mehr Jugendschutz in Plattformen wie Youtube oder Facebook - darauf zielt eine Richtlinie ab, die das Europaparlament aktuell in Straßburg verabschiedet hat. Zur Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa müssen die Kataloge von Video-on-demand-Anbietern künftig mindestens 30 Prozent europäische Filmproduktionen enthalten. Die EU-Staaten können von ihnen außerdem eine Beteiligung an der Filmförderung verlangen.
Zudem sollen die Jugendschutz-Vorschriften künftig nicht nur für das herkömmliche Fernsehen gelten, sondern auch für Online-Videodienste und Plattformen. Vorgesehen ist schließlich eine Einschränkung der Werbung: Sie darf von 6.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr nicht mehr als 20 Prozent der Sendezeit ausfüllen. Das gleiche gilt für die Prime-time-Phase zwischen 18.00 Uhr und Mitternacht.
Der Entwurf enthält Vorschriften zum Schutz vor allem von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten - etwa Darstellungen von Gewalt, Aufrufen zu Hass und Terror oder auch Pornographie. Dazu müssen Plattformen einen "transparenten und nutzerfreundlichen Mechanismus" schaffen, mit dem Zuschauer Missbräuche melden können. Die Plattformen werden verpflichtet, rasch zu handeln und schädliche Inhalte zu entfernen. Automatische Upload-Filter sind hingegen nicht vorgesehen.
Nach einem zweieinhalb Jahre dauernden Verhandlungsmarathon werde mit dieser Neuregelung ein "ausbalanciertes Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor" geschaffen, erklärte die SPD-Abgeordnete Petra Kammerevert, Ko-Berichterstatterin des Parlaments. "Weder Eltern und Kindern noch den Medienmachern kann man länger verständlich machen, warum im Fernsehen andere Regelungen gelten als bei der Online-Verbreitung."
Auf die Neuregelung hatten sich vorab Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten geeinigt. Der Text tritt mit der formellen Zustimmung des Rates in Kraft, was in Kürze der Fall sein dürfte. Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben dann 21 Monate, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.