Überwachung hat gesetzliche Grenzen - EMGR verurteilt Großbritannien
Großbritannien hat mit einer rücksichtslos massenhaften Ausspähung und damit einhergehend dem Diebstahl von Kommunikationsdaten gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit verstoßen. Überwachung an sich in Grenzen sei erlaubt, aber nur nach klaren Regeln, veranlasst durch Gericht - zur Gefahrenabwehr und nicht auf dreiste Art und Weise gegen Jedermann, so der Gerichtshof für Menschenrechte.
Constanze Kurz hatte sich mit britischen Bürgerrechtlern zusammengetan: Die Sprecherin des Chaos Computer Clubs klagte 2013 vor dem obersten Menschenrechtsgericht in Europa gegen die Überwachung durch den britischen Geheimdienst. "Als vor mehreren Jahren herauskam, wie stark die britischen Geheimdienste die Telekommunikationsdaten von Europäern und auch den Deutschen aufzeichnen, haben wir uns entschlossen, dagegen vorzugehen," erklärte sie.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg nahm ihre Klage äußerst ernst, vor allem zum Schutz der Zivilgesellschaft. Im November 2017 verhandelten die Richter darüber. Der Vertreter der britischen Regierung, James Eadie, bestritt damals nicht, dass es Überwachung gebe. Aber die Sicherheit der Bürger sei wichtiger: "Die Geheimdienste arbeiten, so gut sie können, in einer gefährlichen Welt, um die Bevölkerung zu schützen."
Das massenhafte Abhören an sich, so der Gerichtshof jetzt in seiner Entscheidung, sei auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention erlaubt. Teilweise folgten die Richter jedoch der Argumentation der Kritiker. So wie die Geheimdienste in Großbritannien bis 2016 großflächig abgehört und was sie von Telefonfirmen verlangt hätten, das sei nicht in Ordnung gewesen. Der Hauptkritikpunkt: Es habe zu wenig Sicherungen gegen Missbrauch gegeben. Und es sei nicht klar genug gewesen, welche Daten erhoben werden. Die Quellen von Journalisten seien zu wenig geschützt worden.
Wenn nun die Spitzel der Welt der Meinung sind, das war es schon, haben sie die Rechnung ohne die Völker der Welt und ihr Recht auf Privatsphäre gemacht, denn weitere Klagen in Straßburg sind anhängig, und zwar gegen das massenhafte Abhören und Speichern in Frankreich, in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland.