EU geht mit Rekordstrafe gegen "illegale Praktiken" von Google vor
Die EU hat eine Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro gegen den Internet-Riesen Google wegen "illegaler Praktiken" beim mobilen Betriebssystem Android verhängt. Die europäischen Wettbewerbshüter warfen dem US-Konzern am Mittwoch vor, Handy- und Tablet-Herstellern sowie Mobilfunkbetreibern "seit 2011 rechtswidrige Einschränkungen auferlegt" zu haben. Ziel sei es gewesen, die "beherrschende Stellung" bei Internet-Suchdiensten zu festigen. Google kündigte umgehend Einspruch an.
Google müsse die missbräuchlichen Praktiken "innerhalb von 90 Tagen endgültig" abstellen, erklärten die EU-Wettbewerbshüter. Ansonsten drohten über das Bußgeld hinaus "Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes" der Google-Muttergesellschaft Alphabet.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verwies darauf, dass inzwischen die Hälfte des weltweiten Internetverkehrs über mobile Geräte laufe. Durch Vorgaben bei der Nutzung von Android sei Wettbewerbern die Möglichkeit genommen worden, "innovativ und konkurrenzfähig zu sein". Dies schade auch den europäischen Verbrauchern.
Vestager wies politische Motive mitten im Handelsstreit mit US-Präsident Donald Trump zurück. Sie gehe davon aus, dass auch die US-Wettbewerbsbehörden "fairen Wettbewerb" wollten, sagte die Dänin. Aus Sicht der Kommission müsse Google "wie alle anderen auch nach den Regeln spielen." Und Googles Praxis stelle "ein sehr ernsthaftes, illegales Verhalten" dar.
Android wird als Betriebssystem auf Handys und mobilen Geräten wie Tablets eingesetzt. Nach Angaben der Marktbeobachtungsstelle Gartner lag der Marktanteil bei Smartphones im vergangenen Jahr bei 85,9 Prozent. Das Apple-Betriebssystem iOS kam demnach auf 14 Prozent.
Google stellt Android Geräteherstellern kostenlos zur Verfügung. Die Kommission wirft Google vor, als Bedingung für eine Lizenzierung des App-Stores Google Play von den Hardware-Produzenten zu verlangen, die Google-Suche und den Browser Chrome auf Geräten vorzuinstallieren. Vestager räumte ein, dass dies zwar nicht ausschließt, nachträglich andere Apps und Programme zu installieren. Eine Untersuchung aus den vergangenen Jahren habe aber gezeigt, dass dies nur ein Prozent der Nutzer bei der Suche machten und zehn Prozent beim Browser.
Zudem habe Google Zahlungen an große Gerätehersteller und Mobilfunknetzbetreiber geleistet, wenn diese ausschließlich die App für die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallierten, erklärte die Behörde. Und schließlich habe Google Hersteller, die Apps des US-Konzerns auf ihren Geräten vorinstallieren wollten, daran gehindert, "auch nur ein einziges intelligentes Mobilgerät zu verkaufen, das über eine alternative, von Google nicht genehmigte Android-Version" betrieben werde.
Google wies die Vorwürfe zurück. "Die heutige Entscheidung weist das Geschäftsmodell zurück, das Android stützt", sagte Google-Chef Sundar Pichai. Tatsächlich habe das Betriebssystem "mehr Auswahl für alle geschaffen, nicht weniger". Google wolle deshalb Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Das Android-Bußgeld ist das höchste in einem EU-Verfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Es blieb aber unter der Höchstsumme von zehn Prozent des Jahresumsatzes der Google-Mutter Alphabet. Als Maximalstrafe wären damit fast 9,5 Milliarden Euro möglich gewesen.
Auch das bisherige EU-Rekordbußgeld von 2,42 Milliarden Euro in diesem Bereich war gegen Google verhängt worden. Die EU-Kommission hatte im Juni 2017 befunden, dass Google Konkurrenten bei der Suche nach Online-Shopping-Angeboten benachteiligt. Auch diese Entscheidung hat der US-Konzern vor der EU-Justiz angefochten. In einem dritten Fall zum Google-Dienst AdSense, der automatisch Werbung auf Webseiten schaltet, läuft noch die Prüfung.