EU-Kommission verwarnt Airbnb wegen Verstößen gegen Vorschriften
Die EU-Kommission hat die Online-Plattform Airbnb wegen Verstößen gegen Verbrauchervorschriften abgemahnt. Derzeit seien die Preisangaben der Vermittlungsplattform für Unterkünfte und einige Geschäftsbedingungen nicht mit EU-Vorschriften vereinbar, teilte die Behörde am Montag in Brüssel mit. Airbnb hat nun bis Ende August Zeit, Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Fallen diese nicht zufriedenstellend aus, drohen dem Unternehmen "Durchsetzungsmaßnahmen".
Brüssel verlangt von dem Portal, dass der Gesamtpreis der Unterkunft einschließlich aller Gebühren und Abgaben etwa für Reinigungsleistungen auf der Suchoberfläche angegeben wird. Ist dies nicht möglich, muss der Verbraucher darauf hingewiesen werden. Darüber hinaus verlangt die Kommission auch eine eindeutige Kennzeichnung von privaten und gewerblichen Anbietern.
Bei den Geschäftsbedingungen sieht die Kommission eine Reihe von Verstößen gegen die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln und fordert Änderungen. Dazu gehört, dass Airbnb Verbraucher im Falle von Schäden "nicht ihres grundlegenden Rechts beraubt, den Unterbringungsanbieter zu verklagen". Zudem dürfe das Portal nicht einseitig Bedingungen ändern, ohne Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu stornieren.
Airbnb gibt es seit 2008. Die Plattform mit Sitz im kalifornischen San Francisco vermittelt Ferienzimmer bis hin zu ganzen Häusern in mittlerweile 81.000 Städten in 191 Ländern.