Internetkriminalität: 150 Millionen Schaden durch "Fake-President-Masche"
Sie geben sich als Vorgesetzte aus und fordern die Überweisung hoher Summen auf eigene Konten: Mit der sogenannten Fake-President-Masche haben Betrüger in den vergangenen beiden Jahren einen Versicherungsschaden von mehr als 150 Millionen Euro bei deutschen Unternehmen angerichtet. Es handelte sich dabei um rund 50 Fälle, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Donnerstag mitteilte.
Das sei aber nur die Spitze des Eisbergs. Denn auch jenseits der versicherten Fälle sei die Tendenz alarmierend: Registrierte das Bundeskriminalamt 2013 lediglich vier Fake-President-Fälle, waren es im Jahr 2016 schon fast 350, schreibt der GDV.
Dabei sei es nicht die einzige erfolgreiche Masche, den Vorgesetzten zu spielen: Mithilfe elektronischer Kommunikation nähmen Betrüger inzwischen auch die Identitäten von Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern an, warnte der Verband. Bei der "Phantomfrachtführer"-Masche etwa geben sie sich in Online-Frachtenbörsen als Transportunternehmen aus und stehlen ganze Lkw-Ladungen. "Alle verfügbaren Zahlen weisen darauf hin, dass Wirtschaftskriminelle die Digitalisierung als Chance erkennen und nutzen", erklärte GDV-Präsident Wolfgang Weiler.
Nach Umfragen im Auftrag des GDV war jedes zehnte Großunternehmen in den vergangenen zwei Jahren Opfer von Diebstählen und Betrugsfällen, jedes fünfte berichtete von erfolgreichen Cyberattacken. Noch häufiger waren Hacker im Mittelstand erfolgreich: 30 Prozent der befragten kleinen und mittleren Unternehmen erlitten wirtschaftliche Schäden durch Attacken auf ihre IT-Systeme.
Solche Angriffe kosten die Wirtschaft nach Angaben des GDV jedes Jahr zweistellige Milliardenbeträge. Wenn die IT ausfällt und Daten weg oder gesperrt sind, stehe häufig auch der Betrieb still. Nach einem Datenleck müssen zudem betroffene Kunden und die zuständige Datenschutzbehörde informiert werden. Andernfalls drohen nach der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hohe Strafen.
Für die wirksame Abwehr von Wirtschafts- und Cyberkriminalität empfehlen Versicherer und Strafverfolgungsbehörden größere Anstrengungen bei der Prävention und mehr Strafanzeigen. Schon das Vier-Augen-Prinzip bei Überweisungen und regelmäßige Schulungen zur IT-Sicherheit könnten viele Angriffe abwehren, zudem sollten Unternehmen die Seriosität und Authentizität potenzieller Geschäftspartner prüfen.
Auch die Vorbereitung auf den Ernstfall sei wichtig: "Je eher die Unternehmen wissen, wie sie sich im Fall eines Cyberangriffs zu verhalten haben, desto wirksamer und effizienter ist die Krisenreaktion", erklärte Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen. "Ich kann deswegen nur appellieren: Jedes Unternehmen sollte einen Cyberkrisenplan aufstellen – und Teil dieses Plans muss sein, möglichst schnell die Strafverfolgungsbehörden mit einzubeziehen."