Verbraucherschützer weisen Gefahr von Abmahnungen durch DSGVO zurück
Verbraucherschützer sind der Befürchtung eines massenhaften Abmahnungsmissbrauchs durch die neuen europäischen Datenschutzregeln entgegen getreten. "Bisher können wir keinen flächendeckenden Missbrauch beobachten", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, aktuell in einem Interview. Im Bereich des Datenschutzes halte er auch nichts davon, "den Teufel an die Wand zu malen".
Das Risiko, ins Visier von Abmahnanwälten zu geraten, könne zwar auch nicht vollständig ausgeschlossen werden, sagte Müller weiter. Allerdings sei dann "juristisch umstritten, ob solche Abmahnungen im Datenschutz zulässig sind". Das Problem sei nicht die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sondern das Wettbewerbsrecht. Das Abmahnwesen beobachteten Verbraucherschützer vor allem im Bereich des Urheberrechts.
Sollte es letztlich "tatsächlich eine Flut von Abmahnungen durch Abmahnanwälte" geben, müsse die Politik handeln, forderte der vzbv-Chef. Möglich sei etwa die Deckelung der Abmahngebühren.
Die neuen Datenschutzregeln der EU waren am 25. Mai endgültig in Kraft getreten. Sie machen Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kleinere Betriebe, Vereine und Ehrenamtliche meldeten dabei immer wieder Sorgen vor missbräuchlichen Abmahnungen an.