Unionsfraktion will teure DSGVO-Abmahnungen gesetzlich stoppen
Die Unionsfraktion im Bundestag will missbräuchliche Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stoppen. "Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden", sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG. Dies dürfe nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. "Die Politik ist gefordert, diesem Treiben schnell einen Riegel vorzuschieben."
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag strebe noch vor der Sommerpause eine entsprechende Gesetzesänderung an, berichtete die Zeitung. Zwar gibt es demnach noch keine Abmahnwelle in Zusammenhang mit den seit Ende Mai geltenden neuen Datenschutzregeln. Einzelne Unternehmen erhielten jedoch bereits Schreiben von Anwälten, in denen mit Verweis auf DSGVO-Verstöße neben einer Unterlassungsklärung auch eine Zahlung in Höhe von 300 Euro bis 700 Euro verlangt wird.
Diese Gebühr soll nach den Plänen der Unionsfraktion für eine gewisse Zeit nicht mehr gefordert werden dürfen, berichtete die "Welt". Die Rede sei von einer Schonfrist von bis zu zwölf Monaten.
Die Unionsfraktion wolle das gerade laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher nutzen und diesen Gesetzestext um eine entsprechende Passage ergänzen. "Da der Gesetzentwurf schon am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet wird, könnte nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten die Aussetzung der Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten", sagte Winkelmeier-Becker.