DSGVO endlich in Kraft!
Die DSVGO der Europäischen Union ist seit Freitag (26.05.2018) anzuwenden. Die Verordnung hat das Ziel, den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen im gesamten Gebiet der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Dadurch soll zum einen der Datenschutz von Endverbrauchern geschützt und zum andern der Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes erleichtert werden.
Welche Daten man zu welchem Zweck verwendet und erhebt, muss künftig im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage viel deutlicher erklärt und dargelegt werden. Wer gegen diese Verordnung verstößt, dem blühen hohe Strafen, sehr hohe Strafen.
Bemerkenswert ist, dass tatsächlich bei vielen Unternehmen, vor allem Medien - nach Überprüfung durch BERLINER TAGESZEITUNG, aktuell keine Tracker oder Ähnliches auf ihren Seiten platzieren. Mit der DSGVO dürften diese nur noch eingesetzt werden, solange die Nutzer dem ausdrücklich zugestimmt haben und in den Datenschutzrichtlinien aufgeführt ist, welche genutzt werden.
Deutlich besser geschützt werden seit Freitag, 25. Mai 2018 sogenannte personenbezogene Daten - also alle Informationen, aus denen Rückschlüsse auf eine Person gezogen werden können. Dazu gehören Name, Anschrift, Mail-Adresse sowie Ausweisnummer und IP-Adresse. Auch die Daten von Kindern unterliegen einem besonderen Schutz. Bei unter 16-Jährigen etwa müssen die Eltern der Verarbeitung der Daten ausdrücklich zustimmen. Manche Dienste, wie etwa der Messenger-Dienst WhatsApp, haben sich daher entschieden, das Nutzungsalter gleich auf 16 Jahre anzuheben.
Sofern also Medien, Zeitungen, Magazine, TV-Sendungen und Pressedienste den Namen, Fotos oder gar personenbezogene Informationen einer Person veröffentlicht haben oder in Zukunft veröffentlichen, können diese abgemahnt werden. In solchen Fällen drohen bis zu vier Prozent des Umsatzes vom Vorjahr beziehungsweise bis zu maximal 20 Millionen Strafe, was besonders bei Schmähkritik mancher Gazetten nun eine Freude für Geschmähte sein dürfte und eine Klagewelle gegen so manche sich selbst als "Leitmedium" bezeichnende Medium und deren vertretende Gesellschaften auslösen dürfte. Auch Google steht in diesem Fall besonders in der Pflicht, was ein Ablehnen von Löschforderungen wie üblich geschehen, nunmehr ausschließt und Google selbst ebenfalls für Verbreitungen von zu löschenden Informationen nach dem DSVGO haftbar macht.
Vor diesem Hintergrund erhält die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) von BERLINER TAGESZEITUNG, als eines der besten Gesetze der neuerlichen Gegenwart, zum Schutz der Bürger, den positiven KNORKE Preis der Woche!