DSGVO: Garant für "Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht"
Als Garant für "Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht" hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff die neuen EU-Datenschutzregeln gelobt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werde dafür sorgen, dass eine Digitalisierung gelinge, bei der der Mensch auch weiterhin im Vordergrund stehe, sagte sie am Dienstag in Berlin. Voßhoff warb dafür, den Datenschutz nicht als "Investitionshemmnis" zu beschimpfen, sondern im Gegenteil ein Geschäftsmodell daraus zu machen: Deutschland habe eine "Kernkompetenz im Datenschutz".
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU muss nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab Freitag angewendet werden. Sie macht Unternehmen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung und den Schutz von Daten und gibt Kunden und Nutzern mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Mehrere Umfragen legten nahe, dass eine Reihe deutscher Unternehmen die Frist nicht wird einhalten können.
Voßhoff betonte, mit der Verordnung werde das Datenschutzrecht "nicht neu erfunden". Sie richte sich in vielem am lange schon bestehenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aus. Deutschland mit seinem "starken Datenschutzrecht" habe sicher geringere Anpassungsnotwendigkeiten als andere EU-Ländern, versicherte sie.
Die zuständigen Behörden hätten zudem eine "Vielzahl" von Leitfäden und Handreichungen für Unternehmen, Verbände und Vereine veröffentlicht, erklärte Voßhoff. "Da klärt sich vieles", was teils auch als Fehl- oder Falschinformation verbreitet werde.
Die Datenschutzbeauftragte versuchte Sorgen vor hohen Bußgeldern zu dämpfen: Die Aufsichtsbehörden seien ab Freitag nicht "mit der Registrierkasse unterwegs", sagte Voßhoff. Ein Bußgeld sei immer "das letzte Mittel". Die Behörden würden bei ihren künftigen Kontrollen berücksichtigen, "wenn es Firmen nicht möglich war, alles umzustellen". Geldbußen nach DSGVO können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Voßhoff rief zu mehr Gelassenheit auf: "Ich meine, wir sollten die DSGVO abwarten." Sie werbe dafür, die Verordnung "in der Praxis wirken zu lassen". Sollten sich Fehlentwicklungen herausstellen, könnten sie korrigiert werden - in zwei Jahren bereits wird die Verordnung überprüft.
Die Datenschutzbeauftragte rief allerdings die Politik auf, unseriöse Abmahnvereine verstärkt zu kontrollieren. Sollte sich herausstellen, dass die DSGVO vermehrt zu unberechtigten Aufforderungen von Unterlassungserklärungen führe, dann müsse die Politik gesetzgeberisch tätig werden.