Facebook-Nutzer können gegen Löschung von Beiträgen vorgehen können
Facebook-Nutzer sollen künftig nicht nur Einspruch gegen die Löschung von Profilen und Seiten, sondern auch von einzelnen Beiträgen erheben können. Die Facebook-Verantwortliche Siobhan Cummiskey sagte nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG am Dienstag, durch die Neuerung könnten Nutzer "eine zweite Meinung" einfordern, wenn sie fänden, dass Facebook mit der Löschung einen Fehler gemacht habe. Die entsprechenden Buttons würden im Laufe des Jahres eingeführt.
Bislang können sich Nutzer des Netzwerks beschweren, wenn ihre Profile oder ganze Seiten wegen problematischer Inhalte gesperrt werden. Facebook entfernt aber auch regelmäßig einzelne Bilder, Videos und Texteinträge - etwa weil sie Nacktheit, Gewalt oder Beleidigungen enthalten. Dabei passieren auch immer wieder Fehler, etwa wenn auf berühmten Gemälden nackte Menschen zu sehen sind.
Während Algorithmen dabei helfen, problematische Inhalte aufzuspüren, werde der Einspruch gegen das Löschen einzelner Einträge von einem Mitglied des Facebook-Teams geprüft, sagte Cummiskey. Ihren Angaben zufolge besteht das Team, das sich um die Facebook-Inhalte kümmert, derzeit aus 7500 Beschäftigten.
Facebook sieht sich bei seinen Inhalten dem Vorwurf ausgesetzt, nicht ausreichend gegen problematische Einträge vorzugehen - sowie zugleich auch der Kritik, künstlerische oder harmlose Beiträge zu Unrecht zu löschen und auf diese Weise Zensur zu betreiben.