Regelhüter empfehlen Videobeweis-Erlaubnis - WM-Nutzung offen
Der Videobeweis steht vor der Aufnahme ins Fußball-Regelwerk. Die Regelhüter des International Football Association Boards (IFAB) sprachen sich auf ihrer 132. Jahresarbeitstagung (Annual Business Meeting) am Montag in Zürich nach einer Prüfung der vorliegenden Ergebnisse aus der seit März 2016 laufenden Testphase für eine entsprechende Empfehlung für die Generalversammlung am 3. März aus.
In einer Telefonkonferenz nach dem ABM betonte ein IFAB-Angehöriger des Weltverbandes FIFA jedoch ausdrücklich, dass mit der Empfehlung nicht auch automatisch der erstmalige WM-Einsatz des Videobeweises bei der bevorstehenden Endrunde in Russland (14. Juni bis 15. Juli) verbunden ist. Die Entscheidung darüber wird voraussichtlich das FIFA-Council mit Präsident Reinhard Grindel vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) auf seiner Sitzung am 15./16. März in Kolumbiens Hauptstadt Bogota treffen. FIFA-Boss Gianni Infantino (Schweiz) hatte bereits vor dem ABM mehrfach seine Sympathie für die Verwendung des Videobeweises auch bei der WM unterstrichen.
"Die Auswertung von über 800 Spielen mit Videobeweis hat positive und ermutigende Ergebnisse gebracht. Für eine Entscheidung der Generalversammlung sind keine weiteren Experimente nötig", sagte IFAB-Geschäftsführer Lukas Brud. Gleichwohl seien weitere Verbesserungen notwendig, räumte der Funktionär ein.
Die Probleme mit dem Videobeweis auch in Deutschland wären wegen der allgemeinen Betrachtung des Themas nicht besonders erörtert worden, hieß es weiter. Die Analyse der Spiele in weltweit 20 Wettbewerben durch Universitätswissenschaftler der KU Leuven (Belgien) habe das erhoffte Ergebnis von "minimaler Störung und maximalem Nutzen" ergeben, sagte Brud.
In Bezug auf die Einführung des Videobeweises auch bei der WM reagierte der FIFA-Vertreter zurückhaltend: "Wir sind auf verschiedene Szenarien eingestellt. Wenn die Generalversammlung den Videobeweis zulässt, werden wir darauf vorbereitet sein."
Die IFAB-Generalversammlung entscheidet lediglich über die allgemeine Erlaubnis für einen Einsatz des Videobeweises. Über die Umsetzung in den verschiedenen Wettbewerben befinden die einzelnen Veranstalter.
Das IFAB setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen - jeweils eine Stimme haben die vier britischen Verbände (England, Nordirland, Schottland, Wales), insgesamt vier hat die FIFA. Für Regeländerungen sind Dreiviertelmehrheiten (sechs Stimmen) erforderlich.
(W. Winogradow--BTZ)