Dämpfer für Pechstein: CAS ist laut Europäischem Gerichtshof unabhängig
Claudia Pechstein hat im jahrelangen Kampf gegen die Rechtmäßigkeit ihrer Dopingsperre eine erneute Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerde der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin wegen der angeblich fehlenden Unabhängigkeit des Internationalen Sportgerichtshofs CAS in ihrem Verfahren zurück.
Einen kleinen moralischen Sieg verbuchte Pechstein, weil das Gericht anerkannte, dass ihr in dem Verfahren eine öffentliche Anhörung zugestanden hätte. Diese hatte der CAS ihr nicht eingeräumt. Pechstein wurde dafür eine Entschädigung von 8000 Euro zugesprochen.
Wie das Gericht mitteilte, habe es mehrheitlich entschieden, "dass keine Verletzung von Artikel 6, Absatz 1 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention in Bezug auf die angeblich mangelnde Unabhängigkeit des Sportgerichts CAS" vorliege. Allerdings sei eine Verletzung "in Bezug auf das Fehlen einer öffentlichen Anhörung vor dem CAS" festzustellen.
Pechstein geht seit Jahren juristisch gegen die zweijährige Sperre vor, die die Internationale Eislauf-Union ISU 2009 aus ihrer Sicht zu Unrecht anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis wegen zu hoher Blutwerte verhängt hatte. Die 46-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.
Pechstein hatte vor dem EGMR gegen den Internationalen Sportgerichtshof CAS Beschwerde eingelegt. Das höchste Sportgericht mit Sitz in der Schweiz hatte die zweijährige Dopingsperre durch die Internationale Eislauf-Union ISU im November 2009 bestätigt.
(A. Lefebvre--BTZ)