DFB-Bundesgericht: Punktabzug für Mannheim bleibt weiter bestehen
Der Abzug von drei Punkten für die laufende Saison gegen den Regionalligisten Waldhof Mannheim bleibt bestehen. Das entschied das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Dienstag in der mündlichen Berufungsverhandlung. Modifiziert wurden hingegen die Höhe der Geldstrafe. Die Geldstrafe wurde von 40.000 auf 25.000 Euro gesenkt, wobei davon ein Betrag von 7000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden kann.
Das Sportgericht hatte Mannheim am 5. Juli wegen schwerer Zuschauerausschreitungen mit einem Abzug von drei Punkten für die laufende Saison bestraft. Darüber hinaus sollte der Klub eine Geldstrafe von 40.000 Euro zahlen. Überdies wurden dem Verein verschiedene Auflagen gemacht. Der Kontrollausschuss hatte neun Punkte Abzug, eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro und acht umzusetzende Auflagen gefordert.
Bei der Verhandlung ging es um die Krawalle in beiden Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen den KFC Uerdingen. Das Rückspiel am 27. Mai musste sogar abgebrochen werden, nachdem im Mannheimer Fanblock massiv Pyrotechnik gezündet worden war. Die Uerdinger sicherten sich den Aufstieg in die Drittklassigkeit nach einer 2:0-Wertung am Grünen Tisch.
Das Bundesgericht eröffnete am Dienstag die Option, dass die ausgesprochene Auflage zur Verlegung des ursprünglich auf der Osttribüne ansässigen Fan-Bereichs dann zurückgenommen werden könne, sobald eine gemeinsame Konzeption von Verein, DFB und Polizei dazu gefunden sei. Alle weiteren Auflagen, die das DFB-Sportgericht zuvor ausgesprochen hatte, bleiben unverändert bestehen.
"Das Ausmaß der Vorfälle während der Aufstiegsspiele zur 3. Liga gegen Uerdingen war so exorbitant, dass in der Ahndung neue Wege beschritten werden müssen. Andererseits sind die von der neuen Mannheimer Vereinsführung eingeleiteten Maßnahmen zielführend und positiv zu sehen. Deshalb und auch wegen der zwischenzeitlichen Täter-Ermittlung wurde die Strafe reduziert", sagte Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, zur Urteilsbegründung.
(K. Berger--BTZ)