"Sommermärchen WM2006 Affäre" - Ermittler führten Vernehmungen durch
Neben der Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung droht den Machern des Fußball-"Sommermärchens" 2006 weiterer Ärger. Auch in der Schweiz ist das Strafverfahren gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und gegen Franz Beckenbauer "nach wie vor im Gange", teilte die Bundesanwaltschaft (BA) dem SID mit: "Im Mai 2018 wurden Vernehmungen durchgeführt."
Wer von den Ermittlern vernommen wurde, blieb zunächst unklar. "Im Rahmen des von ihr geführten Strafverfahrens arbeitet die BA auf dem Weg der Rechtshilfe mit den zuständigen deutschen Strafverfolgungsbehörden zusammen", teilte die Behörde mit: "Insofern wird die BA die Gerichtsverfahren in Deutschland aufmerksam verfolgen."
Am Mittwoch hatten Zwanziger, Schmidt und Niersbach bestätigt, von der Staatsanwaltschaft Frankfurt angeklagt worden zu sein. Beckenbauer gehört in diesem Verfahren nicht zu den Beschuldigten. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit der Zahlung der ominösen 6,7 Millionen Euro im Jahr 2005 an den inzwischen verstorbenen Ex-Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus ein Privatdarlehen von Beckenbauer ausgeglichen, die Überweisung später aber unrechtmäßig als Betriebsausgabe verbucht hat.
In der Steuererklärung hatte der Verband als Verwendungszweck eine WM-Gala angegeben, die aber nie stattgefunden hat. Das Finanzamt Frankfurt/Main hatte deshalb bereits Ende Oktober 2017 eine Strafzahlung in Höhe von 19,2 Millionen Euro verhängt. Die drei Ex-Funktionäre bestreiten den Vorwurf der Steuerhinterziehung.
In der Schweiz laufen die Ermittlungen gegen Zwanziger, Niersbach, Schmidt und Beckenbauer wegen des Verdachts des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei und der Veruntreuung. Das Geld an Louis-Dreyfus, der Beckenbauer drei Jahre zuvor ein Darlehen über die gleiche Summe gewährt hatte, das am Ende beim früheren Skandalfunktionär Mohamed Bin Hammam in Katar landete, war 2005 über den Umweg der FIFA geflossen. Da der Weltverband seinen Sitz in der Schweiz hat, sind auch die Eidgenossen zuständig.
(S. Soerensen--BTZ)