Kritischer Bericht des Bundesrechnungshofes verhindert höhere Sportförderung
Die zurückhaltende Förderung des deutschen Spitzensports durch das Bundesinnenministerium geht auch auf einen kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes zurück. Der 25-seitige Report stellt dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sowie dessen Reformpartnern ein schlechtes Zeugnis aus und betont, dass eine größere Aufstockung der Förderung an die Umsetzung der Leistungssportreform geknüpft sein soll. Der DOSB ist dagegen der Auffassung, mehr Geld sei Voraussetzung für die Umsetzung der Reform.
"Um falsche Anreize zu vermeiden, sollte eine Erhöhung der Fördermittel grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, dass das Konzept der Reform in allen wesentlichen Punkten umgesetzt wird", heißt es in dem Bericht, der BERLINER TAGESZEITUNg aktuell vorliegt.
Weiter heißt es, dass "Aufwüchse gegenüber der bisherigen Finanzplanung für das Jahr 2018 allenfalls zu einem geringen Teil mit der Umsetzung der Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung begründet werden" könnten, da "manche Voraussetzungen aus dem Konzept noch nicht erfüllt" seien.
In diesem Zusammenhang genannt wurden die Potenzialanalyse durch die umstrittene PotAS-Kommission und die daran anschließenden Entscheidungen der Förderkommission aus DOSB, BMI und Ländern, welcher Verband wie viel Geld erhalten soll. Zudem seien eine "angemessene Reduzierung" der Zahl der Kaderathleten, eine Reduzierung der Anzahl der Bundesstützpunkte um bis zu 20 Prozent sowie die Bündelung der Olympiastützpunkte unter jeweils einem Rechtsträger bislang nicht erfüllt worden.
Aus dem Schreiben geht hervor, wie weit die von den Haushältern angedachte Aufstockung der Sportförderung in Höhe von 30 Millionen Euro jährlich ab 2019 von den Vorstellungen des DOSB entfernt liegt. Zusätzlich zu der derzeitigen Förderung von etwa 170 Millionen Euro forderte der Dachverband für das laufende Jahr 71 Millionen Euro, 110 Millionen Euro für 2019 und 134 Millionen Euro zusätzlich für das Olympia-Jahr 2020.
Zudem forderte der BRH im Hinblick auf die Förderbescheide für die Spitzenverbände, dass aus "haushaltsrechtlichen Gründen" das Recht zur "abschließenden Entscheidung nur beim BMI als Zuwendungsgeber liegen" könne. Im Reformentwurf ist vorgesehen, dass Gelder nur nach einer einhelligen Entscheidung von Sport und Politik fließen sollen.
Im Zusammenhang mit der Förderung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) stellte der BRH zudem fest, dass "der im DOSB organisierte Sport seine Zusagen zur Finanzierung des Dopingkontrollsystems nicht vollständig einhält". Seit 2015 seien jährlich 500.000 Euro zurückgehalten worden, die das BMI aus Bundesmitteln ausgleichen musste. Dies könne laut BRH "nicht hingenommen werden". Die Sportfachverbände zahlen statt der vereinbarten 1,5 Millionen nur eine Million Euro.
Das Bundesinnenministerium, das gemeinsam mit dem DOSB die Leistungssportreform initiiert hat, habe in einem Schreiben vom 17. April den Ausführungen des Bundesrechnungshofes grundsätzlich zugestimmt.
(P. Hansen--BTZ)