US-Polizisten verklagen Trump wegen Kapitol-Erstürmung
Wegen der Erstürmung des US-Kapitols am 6. Januar haben sieben Polizisten den früheren Präsidenten Donald Trump sowie Mitglieder rechtsextremer Milizen verklagt. Die Klage der Angehörigen der Kapitol-Polizei wurde am Donnerstag bei einem Gericht der Hauptstadt Washington eingereicht. Den Beklagten wird ein "rechtswidriger Versuch" vorgeworfen, "den Kongress durch Gewalt, Einschüchterung und Drohungen daran zu hindern, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 zu zertifizieren".
Das habe dazu geführt, dass die Polizisten "gewaltsam angegriffen, bespuckt, mit Tränengas und Bärenspray besprüht, Ziel rassistischer Beleidigungen und Schimpfwörter" geworden seien und um ihr Leben hätten fürchten müssen. Fünf der Polizisten sind Afroamerikaner. Die Klage richtet sich neben Trump auch gegen Trumps Wahlkampfteam, den langjährigen Trump-Vertrauten Roger Stone und Mitglieder der extremistischen Gruppierungen Proud Boys, Oath Keepers und Three Percenters.
Radikale Trump-Anhänger hatten am 6. Januar den Kongress gestürmt, als dort der Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl vom November bestätigt werden sollte. Der abgewählte Trump hatte zuvor seinen völlig unbelegten Vorwurf des massiven Wahlbetrugs wiederholt und seine Anhänger aufgefordert, zum Kapitol zu marschieren und "auf Teufel komm raus zu kämpfen". Bei und am Rande der Gewalt gab es fünf Tote, unter ihnen ein Polizist.
In den vergangenen Monaten haben bereits andere Polizisten, aber auch Parlamentarier der Demokratischen Partei Klagen gegen Trump eingereicht. Außerdem hat ein Untersuchungsausschuss des Repräsentantenhauses eine Untersuchung zu der Kapitol-Erstürmung eingeleitet. Die Abgeordneten forderten kürzlich umfassende Dokumente vom Nationalarchiv und von sieben Behörden an, unter anderem zur Kommunikation Trumps.
Der Rechtspopulist weigert sich bis heute, seine Wahlniederlage gegen Biden anzuerkennen. Er verbreitet regelmäßig die Verschwörungstheorie, er sei durch Wahlbetrug um eine zweite Amtszeit gebracht worden.
(B. Semjonow--BTZ)