Quarantäne für geimpfte Altersheimbewohnerin nach Kontakt mit Infiziertem rechtswidrig
Die angeordnete Quarantäne für eine bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Bewohnerin eines Altersheims im Münsterland ist rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Münster gab ihrem Eilantrag statt, wie es am Dienstag mitteilte - allerdings nicht wegen der bereits erfolgten Impfung. Es ging vielmehr um Ermessensfehler der Gemeinde Altenberge. Die Absonderung im Pflegeheim führe nämlich zu besonderen Belastungen, hieß es. (Az. 5 L 255/21)
Die Frau hatte Kontakt mit einem Infizierten, weswegen die Kommune Quarantäne anordnete. Dagegen zog sie vor Gericht und argumentierte, dass sie zweimal geimpft sei und ein PCR-Test negativ ausgefallen sei. Außerdem sei sie aus Gesundheitsgründen dringend auf Bewegung angewiesen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nur zum Teil. Trotz der Impfung lasse sich eine "hinreichend wahrscheinliche Aufnahme von Krankheitserregern" nicht verlässlich ausschließen, erklärte es. Ein negatives Testergebnis allein führe auch nicht dazu, dass die Verfügung der Gemeinde aufgehoben werden müsste.
Allerdings sei die besondere Situation der Frau nicht berücksichtigt worden. Die Gemeinde habe eine Ausnahme "nicht einmal erwogen". Dies hätte aber "mit Blick auf die ohne Weiteres mögliche Ausstattung der Antragstellerin mit FFP2-Masken oder weitergehender Schutzkleidung" und durch das Verhindern ihres Zusammentreffens mit anderen Bewohnern, wenn sie zeitweise ihr Zimmer für körperliche Betätigung verlasse, nahe gelegen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
(M. Taylor--BTZ)