Bundeswehr will nach Todesfall bei Marsch Ausbildung untersuchen
Nach dem Tod eines Soldaten bei einem Marsch im niedersächsischen Munster will die Bundeswehr die Ausbildung der Truppe unter die Lupe nehmen. Dies kündigte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums am Wochenende in Berlin an. Zuvor hatte BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) erfahren, ein Rechtsgutachten stufe die Folgen des Fußmarsches als vermeidbar ein.
Die Rechtsmediziner des Hamburger Unfallkrankenhauses Eppendorf (UKE) stuften den Angaben zufolge sowohl den Tod des 21-jährigen Soldaten als auch die Hitzschläge bei mehreren seiner Kameraden als vermeidbar ein. Das Gutachten hätten sie demnach für die Staatsanwaltschaft Lüneburg erstellt, die aufgrund des Papiers wohl ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die Ausbilder eröffnen werde, hieß es in dem Bericht weiter.
Konkret geht es bei den Vorwürfen demnach um Bundeswehr-Regeln, die etwa das Anhalten der ganzen Gruppe vorsehen, wenn ein Soldat auf einem Marsch zusammenbricht. Stattdessen aber hätten die Ausbilder in Munster ihre Rekruten weiter angespornt, erfuhr BTZ hierzu. Den Rest des Trupps hätten sie sogar Strafrunden drehen lassen, als die ersten Soldaten zusammengesackt seien.
Bei dem Übungsmarsch waren am 19. Juli 2017 vier Soldaten kollabiert. Einer von ihnen starb zehn Tage später in einem Krankenhaus. Die Bundeswehr sprach im September in einem vorläufigen Bericht zu dem Vorfall von "nicht sachgerechten Entscheidungen" der Befehlshaber. Demnach entsprachen die körperlichen Anforderungen unter anderem nicht dem Leistungsstand der Teilnehmer. Zudem trugen sie trotz Wärme Feldjacken über ihren Splitterschutzwesten.
Im Februar war ein ähnlicher Fall aus dem Januar bekannt geworden. Damals hatten sechs Soldaten einen Geländelauf im baden-württembergischen Pfullendorf wegen Erschöpfung oder Verletzung abbrechen müssen. Ein Ausbilder wurde vorerst seiner Aufgabe entbunden.
(O. Petrow--BTZ)