Oberstes US-Gericht befasst sich mit Streit um im Ausland gespeicherte Daten
Seit Jahren wehrt sich der Softwarekonzern Microsoft gegen Forderungen der US-Strafverfolgungsbehörden, im Ausland gespeicherte E-Mails herauszugeben - nun hat sich das Oberste Gericht des Landes erstmals mit dem Streit befasst. Bei der Anhörung am Dienstag in Washington war aber noch keine klare Tendenz im neunköpfigen Richterkollegium zu dem Thema mit potenziell weitreichenden internationalen Folgen erkennbar.
Konkret geht es in dem Fall um die von der US-Antidrogenbehörde DEA im Jahr 2013 verlangte Herausgabe von E-Mails eines mutmaßlichen Drogenhändlers, die auf einem Microsoft-Server in Irland gespeichert sind. Der Konzern weigerte sich - unter anderem mit dem Argument, dass dies einer Hausdurchsuchung durch die US-Strafverfolger auf einem Territorium außerhalb der US-Jurisdiktion gleichkäme.
"Es handelt sich um einen verbotenen extraterritorialen Akt", sagte der Microsoft-Anwalt Joshua Rosenkranz nun in der Anhörung. Dem Konzern zufolge könnte die Herausgabe der Daten auch dazu führen, dass ausländische Behörden ihrerseits den Zugriff auf in den USA gespeicherte Daten verlangen.
Microsoft hat in dem Rechtsstreit Unterstützung aus Europa. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnten in einer gemeinsam mit anderen europäischen Wirtschaftsverbänden beim Supreme Court eingereichten Stellungnahme, ein Sieg der US-Regierung in dem Rechtsstreit würde einen "gefährlichen internationalen Präzedenzfall" schaffen.
Die Forderungen der US-Strafverfolger verstießen gegen die in Europa geltenden Datenschutzgesetze, hieß es in der Erklärung der Wirtschaftsverbände. Auch die Europäische Kommission schaltete sich ein. In ihrer bei dem US-Gericht eingereichten Erklärung vermied sie zwar, für eine der Streitparteien Partei zu ergreifen. Doch hob die Kommission hervor, dass die Microsoft-Server in Europa der europäischen Gesetzgebung unterstünden.
In der Anhörung widersprach der Anwalt der US-Regierung, Michael Dreeben, allerdings der Auffassung, dass es sich beim Zugriff auf die E-Mails um eine "Beschlagnahmung" auf ausländischem Territorium handle. Es gehe nicht darum, an welchem Ort die Mails abgespeichert seien. Ein Microsoft-Techniker könne auch von seinem Computer in den USA aus die Mails an die Behörden weiterleiten, führte Dreeben ins Feld.
Der konservative Richter Samuel Alito schien sich für dieses Argument aufgeschlossen zu zeigen. Die linksliberale Richterin Sonia Sotomayor deutete hingegen an, dass es womöglich besser sei, ein vom US-Kongress beratenes Gesetz zur Ablegung von Daten in sogenannten Clouds abzuwarten. Es soll ein veraltetes Gesetz zur Datenspeicherung von 1986 ersetzen, auf das sich der zwischen dem US-Justizministerium und Microsoft geführte Rechtsstreit bezieht.
Dieser Streit hatte für Microsoft einst mit einer Niederlage begonnen. 2014 entschied eine New Yorker Richterin, dass das Unternehmen die Mails auszuhändigen habe. Ein Bundesberufungsgericht gab dem Konzern dann aber zwei Jahre später Recht. Diese Entscheidung wurde wiederum vom US-Justizministerium vor dem Obersten Gericht angefochten. Die Entscheidung des Supreme Court soll nun bis zum Juni ergehen.
(O. Karlsson--BTZ)