EU-Parlament billigt Notfallgesetze für Scheitern der Post-Brexit-Verhandlungen
Das EU-Parlament hat eine Reihe von Notgesetzen für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen mit Großbritannien über ein Handelsabkommen beschlossen. Jeweils mit breiter Mehrheit nahmen die Abgordneten am Freitag vier entsprechende Vorschläge der EU-Kommission an. Darin geht es um den Straßen- und Flugverkehr sowie um den Fischereisektor.
Großbritannien war zum 1. Februar aus der EU ausgetreten, bis zum Jahresende bleibt das Land aber noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. In dieser Übergangsphase ist es bisher nicht gelungen, ein Handelsabkommen für die Zeit nach dem Brexit auszuhandeln. Ohne Einigung würden im beiderseitigen Handel zum Jahreswechsel Zölle erhoben mit gravierenden Folgen für die Wirtschaft.
Um die Konsequenzen für die am schwersten betroffenen Sektoren abzumildern, hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, dass Unternehmen im Güter- und Personenverkehr - etwa Speditionen und Busunternehmen - vorerst sechs Monate lang im Rahmen einer Übergangsregelung weiter operieren können. Ähnliches ist für den Flugverkehr und dort insbesondere mit Bezug auf Sicherheitsvorschriften vorgesehen - allerdings immer unter der Voraussetzung, dass Großbritannien ähnliche Sonderregeln erlässt.
Für die Fischerei stellt sich die Frage der seit Jahrzehnten gemeinsamen Bewirtschaftung Dutzender Fischgründe. Die maximalen Fangmengen für Fischer werden normalerweise in Verhandlungen der betreffenden Staaten untereinander festgelegt. Wegen der laufenden Verhandlungen mit Großbritannien ist dies für 2021 bislang nicht geschehen.
Die Notfallregelung der Kommission sieht eine Fortführung der für 2020 geltenden Quotenregelung bis Ende 2021 vor. Die britische Regierung hat allerdings bereits angedeutet, EU-Fischern gegebenenfalls den Zugang zu seinen Gewässern verweigern zu wollen. Die Fischerei-Frage ist einer der letzten Knackpunkte in den aktuellen Verhandlungen.
(F. Schulze--BTZ)