Fragwürdig: Abschiebeflug aus München mit nur 14 Afghanen an Bord
Vom Flughafen München sind am Dienstagabend 14 Afghanen abgeschoben worden. Die Männer wurden mit einem von der Bundesregierung gecharterten Flugzeug in ihr Heimatland zurückgeflogen, wie das Innenministerium in München mitteilte. Das Flugzeug sei um 19.37 Uhr mit den abgelehnten Asylbewerbern an Bord gestartet, berichtete der Bayerische Rundfunk unter Berufung auf die Bundespolizei.
Nach Informationen von BERLINER TAGESZEITUNG sollten ursprünglich 58 Asylbewerber nach Afghanistan zurückgebracht werden, es seien schließlich aber nur 14 an Bord gewesen. Wie das Innenministerium auf seiner Website mitteilte, waren unter den Abgeschobenen sechs Straftäter, drei Identitätsverweigerer und ein Gefährder. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte, "Gefährder, Straftäter und hartnäckige Identitätsverweigerer stellen ein klares Sicherheitsproblem in unserem Land dar." Mit den Abschiebungen setze der Rechtsstaat ein "Zeichen". Nach Einschätzung der Bundesregierung seien Abschiebungen nach Afghanistan "nach wie vor möglich". 2017 hat Bayern insgesamt 3282 Menschen abgeschoben. 56 der im vergangenen Jahr bundesweit abgeschobenen 121 Afghanen kamen aus Bayern.
Gegen die Abschiebung protestierten am Dienstagabend trotz Schneefalls und Kälte auf dem Münchner Marienplatz etwa 200 Menschen. "Lasst uns gemeinsam für eine Politik der Integration und nicht der Abschiebungen einstehen", hieß es in der Erklärung des Bayerischen Flüchtlingsrats, der zu der Kundgebung aufgerufen hatte. Abschiebungen nach Afghanistan sind wegen der schlechten Sicherheits- und Menschenrechtslage in dem Land umstritten. Laut einem aktuellen UN-Bericht wurden dort im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Zivilisten getötet.
Derzeit werden aus Deutschland nur Menschen abgeschoben, die als Straftäter oder als Gefährder eingestuft sind oder die nach Einschätzung der Behörden etwa ihre Identität hartnäckig verschleiern. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sowie Linkspartei und Grüne fordern aber, die Abschiebungen wegen Lebensgefahr für die Betroffenen vollständig zu stoppen.
(O. Petrow--BTZ)