Lebenslange Haft in Frankfurter Prozess gegen "Lasermann" gefordert
Im Frankfurter Prozess gegen den als "Lasermann" bekannt gewordenen Schweden John Ausonius wegen eines 25 Jahre zurückliegenden Mordfalls hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Sie plädierte vor dem Landgericht in Frankfurt am Main am Dienstag zudem dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung anzuordnen. Die Verteidigung forderte Freispruch. Ausonius hatte die Tat im Prozess bestritten.
Das Urteil soll nach Angaben eines Gerichtssprechers am Mittwochnachmittag verkündet werden. Dem 64-Jährigen wird zur Last gelegt, im Februar 1992 in Frankfurt eine 68 Jahre alte Frau mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Er soll in der Tasche der Hotelangestellten sein elektronisches Notizbuch vermutet haben. Er glaubte laut Anklage, dass die Frau ihm das Gerät aus seiner Manteltasche genommen habe.
Ausonius wurde im Dezember 2016 nach Deutschland ausgeliefert. In Schweden saß er in Haft, weil er Anfang der 90er Jahre auf mehrere Migranten geschossen hatte. Er wurde deshalb 1995 wegen Mordes in einem und versuchten Mordes in neun Fällen sowie schweren Raubs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Weil er dabei mehrfach ein Gewehr mit Laserzielvorrichtung benutzte, wurde er in Schweden als "Lasermann" bekannt.
(F. Burkhard--BTZ)