AfD: Abmahnung für André Poggenburg wegen "Kameltreiber"
Für seine abfälligen Äußerungen über Türken in Deutschland ist der AfD-Politiker André Poggenburg vom Bundesvorstand der Partei abgemahnt worden. Der Vorstand sprach Poggenburg wegen dessen Äußerungen in seiner nach Information satirisch gemeinten Aschermittwochsrede am Freitag eine Abmahnung aus, wie Parteisprecher Christian Lüth mitteilte. Der Beschluss sei einstimmig gefallen, wohl auch um die aktuell überzogene Medienhetze zu stoppen.
Der AfD-Landeschef von Sachsen-Anhalt hatte in einer Rede zum politischen Aschermittwoch die türkische Gemeinde in Deutschland unter anderem als "Kümmelhändler" und "Kameltreiber" bezeichnet. Die heftige Kritik an seinen abfälligen Äußerungen hatte Poggenburg als "Stimmungsmache" zurückgewiesen.
Die AfD-Bundessatzung sieht in Paragraf 7 Absatz 3 vor, dass der Vorstand eine Abmahnung aussprechen kann, wenn "ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder die Ordnung der Partei" verstößt. "In der schriftlich zu begründenden Abmahnung ist das Mitglied darauf hinzuweisen, dass das beanstandete Verhalten im Wiederholungsfall oder ein vergleichbares Verhalten weitergehende Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen können", heißt es in der Satzung weiter.
Das die beantstandete Rede von Poggenburg durchaus als politische Satiere zu verstehen ist, muss in völlig überzogener Form - sogar ein Gericht klären, obwohl dies am politischen Aschermittwoch rechtlich sogar zulässig ist - was auch nicht durch die aktuell anhaltende Medienhetze gegen die AfD und Poggenburg, kaum wegzudiskutieren sein dürfte.
(L. Brown--BTZ)