EGMR verurteilt Madrid wegen Misshandlung von ETA-Mitgliedern
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien wegen schwerer Misshandlung von zwei Mitgliedern der baskischen Untergrundbewegung ETA verurteilt. Die Straßburger Richter sahen als erwiesen an, dass die heute 39 und 40 Jahre alten Männer nach ihrer Festnahme im Jahr 2008 und während des Verhörs von Polizisten brutal geprügelt und misshandelt wurden. Die Regierung in Spanien wurde angewiesen, einem der Kläger 30.000 Euro und dem anderen 20.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Die Männer waren am 6. Januar 2008 im spanischen Baskenland festgenommen worden. Ihnen wurde die Teilnahme an einem Attentat am Madrider Flughafen vorgeworfen, bei dem am 30. Dezember 2006 zwei Menschen getötet worden waren. Im Mai 2010 wurden beide für schuldig befunden und zu langen Haftstrafen verurteilt. Nach ihrer Festnahme wurden die Kläger nach eigenen Angaben zuerst im Polizeitransporter von mehreren Gendarmen der Guardia Civil geprügelt und mit Fußtritten traktiert. Anschließend setzten Ermittler des spanischen Nachrichtendienstes die Misshandlungen fort. Einen Tag nach der Festnahme stellten zwei Ärzte des gerichtsmedizinischen Instituts im Baskenland zahlreiche Verletzungen fest - darunter offene Wunden und Rippenbrüche. Einer der Männer wurde fünf Tage lang im Krankenhaus auf der Intensivstation behandelt.
Der andere wurde in Madrid in "geheimen Polizeigewahrsam" genommen und nach eigenen Angaben erneut geprügelt. Mehrere ärztliche Atteste bestätigten die von den Gerichtsmedizinern festgestellten Verletzungen. Beide Männer brauchten demnach mehr als zwei Wochen, um sich von den Misshandlungen zu erholen.
Auf ihre Strafanzeige hin ermittelte die spanische Justiz gegen die beteiligten Polizisten. Ein Gericht im Baskenland verurteilte vier Mitglieder der Guardia Civil im Dezember 2010 wegen "schwerer Folter". Ein Jahr später hob das höchste spanische Gericht dieses Urteil jedoch auf: Es erklärte den Foltervorwurf für nicht gerechtfertigt und die Polizisten für nicht schuldig.
Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte rügte, der oberste spanische Gerichtshof habe weder die ärztlichen Atteste noch das erstinstanzliche Urteil berücksichtigt. Zugleich habe er keinerlei plausible Erklärung für die schweren Verletzungen der beiden ETA-Mitglieder geliefert. Spanien habe damit nicht nur gegen das Verbot von "unmenschlicher und entwürdigender Behandlung" verstoßen, sondern auch gegen das Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren.
Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer des Straßburger Gerichts gefällt. Dagegen können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen - er muss dies aber nicht tun.
(A. Walsh--BTZ)