Fukushima: Gericht verurteilt Betreiber zu Schadenersatz an Anwohner
Ein Gericht in Tokio hat den Betreiber des havarierten japanischen Atomkraftwerks Fukushima dazu verurteilt, 1,1 Milliarde Yen (8,2 Millionen Euro) Schadenersatz an 318 ehemalige Fukushima-Anwohner zu zahlen. Diese hatten nach der Katastrophe im Jahr 2011 aus Furcht vor Verstrahlung ihre Häuser verlassen. Einer der Anwälte teilte am Donnerstag mit, die Summe entspreche einem Zehntel dessen, was die 318 Kläger verlangt hätten.
Die Betreiberfirma Tepco hatte bereits zugesagt, jedem der Kläger aus dem 20 Kilometer vom Atomkraftwerk entfernten Bezirk Odaka 8,5 Millionen Yen zu zahlen. Doch das Gerichtsurteil sieht eine zusätzliche Zahlung von 3,3 Millionen Yen je Kläger vor. Diese hatten finanzielle und psychologische Folgen des Desasters geltend gemacht. Der Leiter des Anwaltteams, Junichiro Hironaka, kritisierte die Entschädigungssumme als nicht ausreichend. Er ließ zunächst offen, ob er in Berufung gegen werde. Der Klägeranwalt Isamu Oki sagte nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG in einem Interview, theoretisch dürften die Anwohner zurück in den von den Behörden als entseucht erklärten Bezirk. Doch nur ein paar Dutzend Menschen täten dies. Vor allem Paare mit kleinen Kindern seien besorgt.
Insgesamt reichten etwa 12.000 Menschen Klagen gegen Tepco und die Regierung ein. Im März 2017 hatte ein Gericht in Maebashi die Regierung und Tepco offiziell für das Unglück verantwortlich gemacht. Seit Juni läuft zudem ein Strafverfahren gegen drei frühere Tepco-Manager.
In Fukushima ereignete sich nach dem schweren Erdbeben und dem Tsunami vom März 2011 das schlimmste Atomunglück seit der Tschernobyl-Katastrophe von 1986. Weil das Kühlsystem ausfiel, kam es in drei der sechs Reaktoren zur Kernschmelze. Das Gebiet in einem weiten Umkreis wurde radioaktiv verseucht.
(A. Walsh--BTZ)