
Alle Eilklagen in Karlsruhe gegen SPD-Mitgliedervotum gescheitert

Alle fünf vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichten Beschwerden gegen das geplante SPD-Mitgliedervotum zum Koalitionsvertrag mit der Union sind gescheitert. Die Verfassungshüter wiesen am Mittwoch die restlichen drei Eilklagen ohne Begründung zurück, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage in Karlsruhe mitteilte.
Bereits am Dienstag waren die ersten beiden Beschwerden ohne Erfolg geblieben. Nichtannahmen ohne Begründung ergehen in Karlsruhe dann, wenn Klagen ohne grundrechtliche Bedeutung sind. Die SPD will alle ihre zum Stichtag am Dienstag registrierten 463.723 Mitglieder über den Koalitionsvertrag mit CDU und CSU abstimmen lassen. Karlsruhe hatte erstmals 2013 über eine Beschwerde gegen den damaligen SPD-Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag entschieden und die Klage für unzulässig erklärt. Zur Begründung hieß es damals, mit Verfassungsbeschwerden könnten "nur Akte der öffentlichen Gewalt angegriffen werden".
Mit einer Abstimmung über einen Koalitionsvertrag unter ihren Mitgliedern übe die SPD aber keine öffentliche Gewalt aus. Zudem sei es den politischen Parteien überlassen, wie sie ihren "parlamentarischen Willensbildungsprozess innerparteilich vorbereiten", hieß es in der damaligen Entscheidung.
(O. Joergensen--BTZ)