China weist Kritik an Festnahme von Menschenrechtsanwalt zurück
China hat deutsche Forderungen nach einer Freilassung des bekannten Menschenrechtsanwalts Yu Wensheng scharf zurückgewiesen. Eine Sprecherin des chinesischen Außenministeriums sprach am Donnerstag in Peking von einer "Einmischung in Chinas innere Angelegenheiten". Kein ausländischer Regierungsvertreter habe das Recht, die Freilassung eines Inhaftierten zu fordern. China sei ein Rechtsstaat, sagte die Sprecherin. Wer Recht breche, müsse dafür "die Verantwortung tragen".
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), hatte die chinesische Regierung am Dienstag aufgerufen, den bekannten Menschenrechtsanwalt "umgehend freizulassen". "Yu Wensheng hat nichts anderes getan, als sich für demokratische Reformen in China und für die Menschenrechte bedrängter Mitbürger einzusetzen." Der 50-Jährige war am 19. Januar vor seiner Wohnung in Peking festgenommen worden, als er gerade sein Kind zur Schule bringen wollte. Am vergangenen Wochenende wurde er der "Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt" beschuldigt.
Als Anwalt hat Yu mehrere andere Menschenrechtsanwälte und Demonstranten aus Hongkong vertreten, die dort für mehr Demokratie auf die Straße gegangen und festgenommen worden waren. Er hat zudem die Regierung wegen des Smogs in Peking verklagt. Nur Stunden vor seiner Festnahme verbreitete er einen offenen Brief, in dem er Verfassungsreformen forderte.
Die chinesische Führung hat in den vergangenen Jahren ihr Vorgehen gegen Menschenrechtsaktivisten und Regierungskritiker verschärft. Immer wieder werden Aktivisten festgenommen.
(N. Nilsson--BTZ)