EU stellt harte Bedingungen für Übergangsphase nach Brexit
Die EU-Mitgliedstaaten haben harte Bedingungen für die von Großbritannien gewünschte Übergangsphase nach dem Brexit im März 2019 beschlossen. Das Vereinigte Königreich müsse in dieser Phase das gesamte EU-Recht und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ohne eigenes Mitspracherecht akzeptieren, heißt es in den von den EU-Europaministern am Montag beschlossenen Verhandlungsleitlinien. Aus London kamen umgehend Rufe nach Nachbesserungen.
Während der Übergangsphase würde Großbritannien im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleiben. Hintergrund sind die voraussichtlich mehrjährigen Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit der EU, das die bisherigen Wirtschaftsbeziehungen auf eine neue Grundlage stellen soll. Die Übergangsphase soll verhindern, dass der umfangreiche Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen beiden Seiten mit dem offiziellen EU-Austritt im März 2019 durch Zölle und Kontrollen schlagartig behindert wird. Die britische Premierministerin Theresa May hatte ursprünglich zwei Jahre vorgeschlagen - also bis März 2021. Die Übergangsphase solle aber "nicht über den 31. Dezember 2020" hinausgehen, hieß es in den EU-Leitlinien. Grund ist der mehrjährige Haushaltsrahmen der EU, der zu dieser Zeit endet. Sonst müssten für einige Monate mit London neue Finanzvereinbarungen getroffen werden.
Während der Übergangsphase muss Großbritannien das gesamte EU-Regelwerk einschließlich neuer Gesetzgebung anerkennen, ohne selbst noch ein Mitspracherecht zu haben, wie die Leitlinien bekräftigen. Auch die "vollständige Rechtsprechung" des Europäischen Gerichtshofs müsse London respektieren.
Die von den britischen Brexit-Befürwortern hochgehaltene Begrenzung der Einwanderung aus der EU wäre in der Übergangsphase nicht möglich. Denn auch die Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt muss in ihr aus EU-Sicht gelten. Hier könne es "kein Rosinenpicken" geben, bekräftigen die Leitlinien.
Ein kleines Zugeständnis machte die EU London in Handelsfragen. Sie schließt nicht mehr vollständig aus, dass Großbritannien während der Übergangsphase Handelsabkommen mit anderen Ländern abschließt. Hierfür sei aber die Zustimmung der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten nötig, sagte EU-Verhandlungsführer Michel Barnier.
Brexit-Minister David Davis reicht das nicht. London wolle "das Recht, Vereinbarungen zu schließen", sagte er vor dem EU-Ausschuss des britischen Oberhauses. Auch bei der Pflicht zur automatischen Übernahme neuen EU-Rechts will Davis Nachbesserungen. "Es wird eine Auseinandersetzung über die Frage geben, ob wir neuen Gesetzen widersprechen können", sagte er.
Ein Sprecher Mays sagte, die britische Regierung sei "zufrieden", dass die EU ihre Postion in starker Anlehnung an die Vorstellungen der Premierministerin festgelegt habe. "Aber es geht hier um Verhandlungen und es wird natürlich im Detail (am Ende) einigen Abstand zu unseren Ausgangspositionen geben." Die Gespräche zur Übergangsphase werden voraussichtlich noch diese Woche beginnen.
In der ersten Phase hatten beide Seiten über zentrale Austrittsprobleme gesprochen: die künftige Stellung der EU-Bürger in Großbritannien, die Finanzforderungen an London und die Grenze zwischen Irland und Nordirland. Im Dezember erzielten beide Seiten eine Einigung, woraufhin der EU-Gipfel grünes Licht für Phase zwei der Verhandlungen gab. Eine Reihe von Fragen zu Phase eins sind aber noch offen. Die EU will diese nun so schnell wie möglich geklärt haben.
(W. Winogradow--BTZ)