Täter von Hanau wurde kurz vor Morden wegen Falschparkens kontrolliert
Der mutmaßliche Attentäter von Hanau ist kurz vor seinen Morden wegen Falschparkens kontrolliert worden. Etwa eine Stunde vor dem ersten Mord habe der 43-jährige Tobias R. eine Anzeige erhalten, weil er auf einem Behindertenparkplatz geparkt hatte, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP von Teilnehmern der nicht öffentlichen Sitzung des Bundestagsinnenausschusses am Donnerstag. Die Ausschussmitglieder wurden über den Tatablauf von Generalbundesanwalt Peter Frank informiert.
In der vergangenen Woche hatte der 43-jährige R. im hessischen Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln aus rassistischen Gründen getötet, später wurde er ebenso wie seine 72-jährige Mutter tot in seiner Wohnung aufgefunden. Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus.
Etwa eine Stunde vor dem ersten Mord gegen 22.00 Uhr am Mittwoch vergangener Woche hatte R. den Angaben zufolge seinen Wagen in der Nähe des Tatorts auf einem Behindertenparkplatz abgestellt. Das Fahrzeug müsse er nach der Anzeige dann umgeparkt haben, hieß es. Um 21.58 Uhr fielen dann die ersten Schüsse auf der Straße, dabei wurde ein Mensch getötet. Anschließend ergriff R. die Flucht und erschoss auf der Straße einen weiteren Menschen.
Daraufhin begab sich der Täter demnach zur Bar "Midnight", wo er vier Schüsse durch die Tür abgab und einen Menschen erschoss. Danach fuhr er in den Stadtteil Kesselstadt, wo er zunächst einen Menschen in einem Auto tötete und dann das Feuer im Vorraum eines Kiosks eröffnete. Dabei wurden vier Menschen erschossen. Vom Vorraum aus schoss der Mann zudem in die "Arena Bar", wo er einen Menschen tötete sowie zahlreiche weitere verletzte.
Um 22.10 Uhr floh R. in seine Wohnung, dort wurde sein Auto eine Stunde später von der Polizei entdeckt. Der Zugriff durch ein Sondereinsatzkommando erfolgte gegen 03.00 Uhr morgens. Die Mutter des Schützen wurde mit zwei Kopfschüssen tot aufgefunden, der mutmaßliche Täter lag tot an einem Treppenabgang des Hauses. Der Vater wurde unversehrt angetroffen, er gilt derzeit nicht als verdächtig.
Frank sagte den Angaben zufolge im Innenausschuss, derzeit gebe es weiterhin keine Hinweise auf das Umfeld und mögliche Mittäter. Er verwies zugleich auf die laufenden Ermittlungen. Unter anderem würden mehrere Auslandsreisen des Tatverdächtigen untersucht, darunter eine Reise in die USA im November 2018.
Den Angaben zufolge besaß R., der Sportschütze war, legal drei Waffen. Die Bluttat hatte Deutschland tief erschüttert und unter anderem die Frage aufgeworfen, ob Waffenbesitzer besser auf ihre sogenannte Zuverlässigkeit geprüft werden können.
(U. Schmidt--BTZ)