Erste Anfechtung von Singapurs Gesetz gegen Online-Falschmeldungen gescheitert
In Singapur ist die erste juristische Anfechtung des umstrittenen neuen Gesetzes gegen Falschmeldungen im Internet gescheitert. Der Oberste Gerichtshof lehnte am Mittwoch die Klage einer Oppositionspartei ab. Das Gesetz erlaubt es der Regierung, Berichtigungen von Inhalten anzuordnen, die sie als falsch erachtet.
Mit der Klage wollte die kleine Oppositionspartei SDP gegen Korrekturen an ihren Online-Beiträgen vorgehen, zu welchen die Regierung sie unter Verweis auf das neue Gesetz aufgefordert hatte. Auf ihrer Webseite und im Online-Dienst Facebook hatte die SDP geschrieben, dass viele Singapurer von Ausländern aus der Wirtschaft verdrängt worden seien. Diese laut Regierung "falschen und irreführenden" Aussagen sollte die SDP berichtigen.
Die Richter gaben der Regierung nun Recht. Die Bemerkungen der SDP seien "mit Blick auf statistische Beweise" falsch, urteilte der Richter Ang Cheng Hock. Die Partei zeigte sich von der Entscheidung "sehr enttäuscht" und erwägt, Berufung einzulegen.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Oktober wurden zudem mehrere Oppositionelle und Aktivisten angewiesen, einen Hinweis neben Online-Beiträgen zu platzieren, der Leser darauf aufmerksam macht, dass diese ungenaue Informationen enthalten.
Kritik an dem Gesetz kommt von Rechtsgruppen und Internetkonzernen wie Facebook, die eine Einschränkung der Meinungsfreiheit beklagen. Zudem wird der Regierung vorgeworfen, mit dem Gesetz Dissens im Vorfeld der Wahlen unterdrücken zu wollen. Die Regierung hingegen pocht auf die Notwendigkeit des Gesetzes, um zu verhindern, dass im Internet Unwahrheiten in Umlauf gebracht werden. Diese könnten in dem multiethnischen und multireligiösen Land zu Spaltungen führen.
Die Peoples Action Party regiert den wohlhabenden südostasiatischen Stadtstaat seit Jahrzehnten und dürfte die nächsten Wahlen bequem gewinnen. Während die Partei für ihre erfolgreiche Wirtschaftspolitik gelobt wird, gibt es immer wieder Kritik an ihrem Umgang mit Bürgerrechten und -freiheiten.
(P. Rasmussen--BTZ)