AfD-Klagen gegen den Verfassungsschutz bei Verwaltungsgericht Köln eingegangen
Die AfD hat ihre angekündigten Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Die beiden Klagen gingen am Montagabend beim Kölner Verwaltungsgericht ein, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag bestätigte. Die AfD wehre sich gegen die Einstufung des völkisch-nationalistischen "Flügels" und der Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" als Verdachtsfälle, hieß es.
Der AfD-Bundesvorstand hatte das Vorgehen am Freitag beschlossen. Parteichef Jörg Meuthen erklärte anschließend, dass sich das Vorgehen des Verfassungsschutzes "nicht nur negativ auf das Ansehen der AfD auswirkt, sondern auch ihre Attraktivität beim Wähler schmälert".
Der Verfassungsschutz greife "direkt in den demokratischen Willensbildungsprozess ein, obwohl es keine "tatsächlichen Anhaltspunkte" dafür gebe, dass es sich beim "Flügel" um eine "extremistische Bestrebung im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes handelt". Dies sei nach gängiger Rechtsprechung aber eine zwingende Voraussetzung für die Einstufung als Verdachtsfall, erklärte Meuthen.
Der von dem Thüringer Rechtsaußen Björn Höcke geführte "Flügel" sei "kein Verein und auch keine offiziell anerkannte Teilorganisation der AfD", erklärte Meuthen. "Beim Flügel handelt es sich um überhaupt keine Organisation, sondern allenfalls um eine vage Sammelbezeichnung für einzelne, wechselnde, nirgendwo definierte AfD-Mitglieder von unbekannter Anzahl und Identität".
Auch bei der Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" (JA) gebe es keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die eine Einstufung als Verdachtsfall rechtfertigten. Meuthen verwies darauf, dass das Kölner Verwaltungsgericht dem Bundesamt für Verfassungsschutz im vergangenen Jahr untersagt hatte, die AfD öffentlich als "Prüffall" zu bezeichnen.
"Verdachtsfälle" bilden eine Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung. Sie erlauben aber bereits den Einsatz geheimdienstlicher Mittel. Von der Einstufung als "Verdachtsfälle" sind nach Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR rund 8000 AfD-Mitglieder betroffen, also knapp ein Viertel aller Parteimitglieder.
Der Rechercheverbund zitierte in der vergangenen Woche "Verfassungsschutzkreise" mit der Aussage, dass kein Anlass gesehen werde, an den bisherigen Einstufungen etwas zu ändern. Das Vorgehen der AfD werde in diesen Kreisen als "taktische Maßnahme" mit Blick darauf bewertet, dass das BfV im Frühjahr über seinen weiteren Umgang mit der AfD entscheiden wolle. Weitergehende Schritte der Beobachtung seien dann wahrscheinlich.
(U. Schmidt--BTZ)