Barmer – "Fragwürdige Interessenlosigkeit bei schwerbehindertem Säugling"
Nicht zum ersten Mal sieht sich die bundesdeutsche Krankenkasse BARMER massiver Kritik in Bezug von Heil- und Hilfsmitteln ausgesetzt. Erst kürzlich teilte Barmer-Chef Christoph Straub in einer Erklärung mit, bei der Ausschreibung für Beatmungs- und Atemtherapiegeräte seien alle wichtigen Qualitätsanforderungen verpflichtend festgeschrieben. Im Falle des von einer CASK-Gen-Mutation betroffenen Säugling, wird der BARMER aktuell nicht nur vorgeworfen, rigide Sparmaßnahmen bei therapeutischen Hausmitteln an den Tag zu legen. Auch die Kommunikation wird massiv durch Betroffene bemängelt.
Eltern bemängeln Verhalten der BARMER: "Eine fragwürdige Interessenlosigkeit bei unserem schwerbehindertem Säugling." In einer Anfrage am heutigen Tage bei der Pressstelle der BARMER in Berlin ging der verantwortliche Mitarbeiter sogar soweit, ohne Rücksicht auf die betroffenen Eltern einfach aufzulegen, anstatt erklärend Probleme zu beantworten, oder die Hilfe seiner Mitarbeiter anzubieten. Zu derartigem Verhalten sagte der betroffene Vater der schwerbehinderten H. (10 Monate): "Dieses Verhalten der BARMER ist nicht nur äußerst fraglich, sondern zeugt bei uns als Betroffenen, von einer absoluten Interessenlosigkeit!"
Weiter führen die Eltern aus, seit Wochen trotz mehrfacher Anfragen keinerlei Erklärungen der BARMER in Bezug auf Streichungen von Hilfsmittelkosten zu erhalten: "Man gewinnt bei der BARMER den Eindruck, dass es der Krankenkasse nicht um das Wohlergehen des Kindes geht, sondern eiskalt um rücksichtslosen Profit, auch Kosten von Behinderten.
Zur Vergegenwärtigung sei an dieser Stelle mitgeteilt: Die gesetzliche Krankenversicherung ist finanziell äußerst gut aufgestellt. Nach Recherchen von BERLINER TAGESZEITUNG haben die 113 Krankenkassen allein im ersten Quartal des abgelaufenen Jahres 2017 insgesamt ein Plus von 620 Millionen Euro erwirtschaftet. Damit wären ihre Rücklagen auf einen gigantischen Rekordwert von 16,5 Milliarden Euro gestiegen. Das waren satte 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahresquartal 2016.
Nach jüngsten Informationen ermittelt die Aufsicht gegen einige große Ersatzkassen, die im Verdacht stehen, bei der Versorgung ihrer Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln zu sehr auf den Preis und zu wenig auf die Qualität zu schauen. "Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Prüfung sind Verträge zur Versorgung mit Beatmungs-, Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung", sagte hierzu der Präsident des Bundesversicherungsamtes Frank Plate in einem Interview. Die Kassen versprechen sich davon erhebliche Einsparungen. Plate hält als Präsident des Bundesversicherungsamt die Ausschreibungen der BARMER für Beatmungsgeräte für "nicht zweckmäßig".
Hierzu sagen aktuell Betroffene: "Die BARMER scheint offenbar nicht nur in Bezug auf Beatmungs- und Atemtherapiegeräten den Rotstift angesetzt zu haben, sondern auch bei therapeutischen Hilfsmitteln. Einen Eigenanteil bei einem behindertengerechten Reha-Buggy von Eltern für Säuglinge einzufordern ist - wie die nachlässige Handhabung in puncto Nachfragen - moralisch äußerst verwerflich! Im Falle unserer schwerbehinderten Tochter werden wir vor das Sozialgericht gehen und die BARMER verklagen. Ein entsprechendes Mandat haben wir Herrn Rechtsanwalt Falk Rodig aus Berlin erteilt."
Hierzu ist sachlich festzustellen: Der Gang zum Sozialgericht ist für die Versicherten mit geringem Risiko verbunden. Denn Sie tragen grundsätzlich keine Gerichtskosten – selbst wenn Ihre Klage abgewiesen werden sollte. Sie müssen sich auch keinen Anwalt nehmen, obwohl ein professioneller Rechtsbeistand natürlich ratsam und hilfreich ist. Sofern Betroffene der Meinung sind, die BARMER, oder eine andere Krankenkasse würden unberechtigte Sparmaßnahmen an den Tag legen, steht der Gang zum Sozialgericht jederzeit offen, dies ist ein Bürgerrecht.
In einer ausführlichen Artikelreihe wird BERLINER TAGESZEITUNG, im Rechercheverbund mit Deutsche Tageszeitung, sich diesem Problem widmen, um festzustellen – ob und in welcher Weise die BARMER Sparmaßnahmen angesetzt hat und welchen Umfang diese haben. Einen entsprechend offizielle Anfrage wurde daher an das Bundesversicherungsamt, Referat II, Bonn, sowie an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt.
(Y. Rousseau--BTZ)