Muslimfeindliche Messerattacke in München: Staatsanwaltschaft will Sicherungsverfahren
Nach einer mutmaßlich muslimfeindlichen Messerattacke auf zwei Männer in München hat die Generalstaatsanwaltschaft in der bayerischen Landeshauptstadt die Unterbringung des Verdächtigen in einer Psychiatrie beantragt. Der Mann sei aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig einzustufen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Sie habe daher ein Sicherungsverfahren beim Landgericht München I beantragt. Dieses muss nun über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft soll der 41-Jährige im Juli zwei Passanten im Stadtteil Parsing mit einem Messer attackiert haben. Die Opfer im Alter von 18 und 25 Jahren wurden dabei verletzt. Die Behörde zog die Ermittlungen wegen der Bedeutung des Falls an sich. Geführt wurden sie von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus.
Nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft sind die mutmaßlichen Taten rechtlich als versuchte Morde und gefährliche Körperverletzungen zu werten, wobei "von einer muslimfeindlichen Tatmotivation" des beschuldigten Manns auszugehen sei. Bei ihm gibt es zudem "Anhaltspunkte" für antisemitisches Gedankengut. Demnach kam ein psychiatrischer Sachverständiger bei einer Begutachtung des Verdächtigen allerdings zu der vorläufigen Einschätzung, dass dessen Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt "vollständig aufgehoben" war.
Gegen mutmaßlich schuldunfähige Beschuldigte mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen wird vor Gerichten in sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt. Dabei wird geprüft, ob diese wegen Gefährlichkeit für zunächst unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Facheinrichtung eingewiesen werden.
P. O'Kelly--BTZ