Gericht: Beschränkung für Trommeln bei Demonstration an Hambacher Schloss rechtens
Eine Beschränkung der rheinland-pfälzischen Stadt Neustadt an der Weinstraße für maximal 15 Trommeln und Musiker bei einem Aufzug zum Hambacher Schloss im Mai ist rechtens gewesen. Die Auflage sei verhältnismäßig, teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Dienstag mit. Ein gleich effektives, milderes Mittel zur Lärmvermeidung sei nicht ersichtlich. (Az.: 4 K 668/24.NW)
Im Frühjahr hatte die Klägerin bei der Stadt eine Versammlung für den 19. Mai im Stadtteil Hambach angemeldet. Erwartet wurden zwischen 3000 und 5000 Menschen. Die Versammlung sollte am späten Vormittag mit einer Auftaktkundgebung auf einem Parkplatz beginnen und durch die Innenstadt sowie zum Fuß des Hambacher Schlosses führen, bis sie am Nachmittag auf einem weiteren Parkplatz enden sollte.
Aus Lärmschutzgründen ordnete die Stadt an, dass nur maximal 15 Musiker und Trommeln eingesetzt werden durften. Dagegen legten die Organisatorin Widerspruch ein. Das Gericht lehnte den Eilantrag im Mai ab. Die Beschwerde dagegen wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ebenfalls zurück. Eine anschließende Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht an. Aus diesem Grund fand die Versammlung mit den Auflagen mit weniger als tausend Menschen statt.
Im Juni erhob die Organisatorin schließlich Klage, um die Rechtswidrigkeit der Auflage zu den Trommeln feststellen zu lassen, weil diese unverhältnismäßig gewesen sei. Dies lehnte das Verwaltungsgericht nun ab. Angesichts vorheriger Erfahrungen bei ähnlichen Veranstaltungen mit Trommelbegleitung sei die Maßnahme nötig, um den Lärm zu reduzieren, entschieden die Richter.
Der Vorschlag, eine unbegrenzte Zahl von Trommeln 15 Minuten spielen und anschließend fünf Minuten pausieren zu lassen, sei kein geeignetes Mittel für eine Lärmreduzierung. Auf dem Hambacher Schloss fand 1832 das Hambacher Fest statt, bei dem die Teilnehmer unter anderem eine nationale Einheit und Pressefreiheit forderten. Es gilt als "Wiege der deutschen Demokratie".
O. Larsen--BTZ