Scholz verfehlt Mehrheit bei Vertrauensfrage im Bundestag
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat bei der Vertrauensfrage im Bundestag wie angestrebt die Mehrheit verfehlt. Bei der namentlichen Abstimmung am Montag sprachen 207 Abgeordnete dem Kanzler das Vertrauen aus, 394 Abgeordnete stimmten gegen ihn, 116 enthielten sich. Mit dem Verfehlen der Mehrheit ist der Weg zur Neuwahl des Bundestags am 23. Februar offen - die endgültige Entscheidung zur Auflösung des Bundestags obliegt dem Bundespräsidenten.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat gemäß der in Grundgesetz-Artikel 68 festgeschriebenen Fristen 21 Tage Zeit, um über Neuwahlen zu entscheiden. Entscheidet er sich, dazu den Bundestag aufzulösen, müssen binnen 60 Tagen Bundestagswahlen stattfinden.
Beim angestrebten Neuwahltermin am 23. Februar könnte Steinmeier die Entscheidung frühestens am 25. Dezember treffen. Wegen der Weihnachtsfeiertage wird aber davon ausgegangen, dass Steinmeier den Beschluss ab dem 27. Dezember bekannt gibt.
Vor der Abstimmung hatten sich die Abgeordneten einen Schlagabtausch im Plenum über die Bilanz der Regierung Scholz geliefert, Wahlkampfrhetorik prägte die Debatte. Scholz begründete den Wunsch nach Neuwahlen damit, dass die Ampel-Koalition insbesondere wegen des Auftretens der FDP nicht mehr in der Lage gewesen sei, die nötigen Entscheidungen zu treffen.
Es war erst das sechste Mal in der 75-jährigen Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellte. Erstmals wurde die Vertrauensfrage 1972 von SPD-Kanzler Willy Brandt gestellt. Es folgten Helmut Schmidt (SPD, 1982), Helmut Kohl (CDU, 1982) sowie Gerhard Schröder (SPD, 2001 und 2005).
L. Andersson--BTZ