Wegen Rolle bei Kriegsrecht-Ausrufung: Haftbefehl gegen Südkoreas Ex-Verteidigungsminister
In Südkorea ist eine Woche nach der kurzzeitigen Ausrufung des Kriegsrechts durch Präsident Yoon Suk Yeol ein Haftbefehl gegen den am Sonntag festgenommenen und zuvor zurückgetretenen Verteidigungsminister Kim Yong Hyun erlassen worden. Es bestehe Verdunkelungsgefahr, teilte das zuständige Bezirksgericht in der Hauptstadt Seoul in der Nacht auf Mittwoch (Ortszeit) mit.
Kim werden in dem Haftbefehl unter anderem "Ausübung hoheitlicher Pflichten während eines Aufstands" und "Amtsmissbrauch zur Behinderung der Ausübung von Rechten" zur Last gelegt. Wie ein Gerichtssprecher weiter erklärte, sei festgestellt worden, dass die von Kim mutmaßlich begangenen Vergehen "Straftatbestände erfüllen, wegen derer die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten kann".
Der zurückgetretene Minister ließ über seine Anwälte erklärten, er trage die "alleinige Verantwortung für diese Situation". Er entschuldigte sich "aufrichtig" beim südkoreanischen Volk und erklärte, die ihm unterstellten Mitarbeiter hätten "lediglich meine Befehle befolgt und die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllt".
Staatschef Yoon hatte am Dienstag vergangener Woche das Kriegsrecht angesichts eines Haushaltsstreits zwischen seiner Partei PPP und der oppositionellen DP ausgerufen. Als Begründung nannte er jedoch den Schutz eines "liberalen Südkoreas vor den Bedrohungen durch Nordkoreas kommunistische Truppen", auch gehe es darum, "anti-staatliche Elemente zu eliminieren".
Yoons drastisches Vorgehen löste Massenproteste aus. Am Samstag scheiterte im südkoreanischen Parlament ein Antrag auf eine Absetzung des Präsidenten. Die DP kündigte am Sonntag einen erneuten Anlauf für ein Amtsenthebungsverfahren an. Yoons PPP erklärte am Dienstag, sie bereite einen "Fahrplan zum Rücktritt" des Präsidenten vor, demzufolge dieser im Februar oder März zurücktreten könnte und danach Neuwahlen stattfinden könnten.
Am Montag hatte das Justizministerium in Seoul den Präsidenten wegen polizeilicher Ermittlungen gegen ihn mit einem Reiseverbot belegt.
U. Schmidt--BTZ