Ex-Ampel-Fraktionen beraten diese Woche über Steuergesetz - FDP stellt Bedingungen
Die drei Fraktionen der früheren Ampel-Koalition wollen in dieser Woche einen Versuch unternehmen, um noch vor der Bundestagswahl gemeinsam im Bundestag steuerliche Entlastungen zu beschließen. Dazu seien für die kommenden Tage Gespräche zwischen SPD, Grünen und FDP vereinbart, sagte FDP-Vizefraktionschef Christoph Meyer am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Die FDP-Fraktion sei aber nicht bereit, das noch vor dem Koalitionsbruch von der "Ampel" vereinbarte Gesetz, das die Steuererleichterungen zum 1. Januar umsetzen soll, ohne Veränderungen zu beschließen.
"Das alte Steuerfortentwicklungsgesetz ist ein Ampel-Gesetz mit Ampel-Kompromissen - die Ampel ist Geschichte und damit sind alle Ampel-Kompromisse hinfällig", sagte FDP-Haushälter Meyer. "Einige der alten Kompromisse passen entweder nicht zur Wirtschaftswende oder sind im Gegenteil sogar schädlich."
In dem Gesetzentwurf sind unter anderem der Abbau der kalten Progression, die Anhebung der steuerlichen Freibeträge und die Erhöhung des Kindergeldes festgeschrieben. Bei der Umsetzung dieser Punkte würde die FDP die rot-grüne Minderheitsregierung im Bundestag unterstützen, sagte Meyer zu AFP. Sie lehne allerdings anderen Punkte ab, die auf Betreiben der früheren Koalitionspartnern SPD und Grüne in den Gesetzentwurf aufgenommen worden seien.
Als Beispiele nannte Meyer die Anzeigepflicht für die nationale Steuergestaltung oder die Ausweitung der politischen Betätigung für gemeinnützige Vereine, Organisationen und NGOs. Dem werde die FDP nicht zustimmen. "Die Zeit von Rot-grün und deren Fantasien ist vorbei", sagte der Fraktionsvize. "Die FDP will die Entlastung von Arbeitnehmern, Familien und Selbstständigen, dazu stehen wir voll und ganz."
Das Steuerfortentwicklungsgesetz war bereits im Sommer vom damaligen Ampel-Bundeskabinett beschlossen und Anfang September erstmals im Bundestag diskutiert worden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die FDP nach dem Ampel-Aus wiederholt zur Zustimmung zu dem Gesetzentwurf aufgefordert, um die geplanten steuerlichen Entlastungsmaßnahmen zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen.
Der Begriff "kalte Progression" bezeichnet den Effekt, dass Einkommen etwa in gleicher Höhe wie die Inflation steigen und Steuerpflichtige allein deswegen einen höheren Prozentsatz an Einkommensteuer zahlen müssen.
Scholz' Minderheitsregierung aus SPD und Grünen hat dafür keine Mehrheit mehr im Bundestag. Auch die Union verweigert eine Zustimmung zu dem Steuergesetz: Sie ist zwar nicht gegen die geplanten Entlastungen, will den Gesetzesbeschluss dazu aber einer künftigen Bundesregierung überlassen, die die Erleichterungen auch rückwirkend beschließen könnte.
B. Semjonow--BTZ