Staatsanwaltschaft lehnt Gnadengesuch von Auschwitz-Buchhalter Gröning ab
Der Lüneburger Oberstaatsanwalt hat das Gnadengesuch des zu vier Jahren Haft verurteilten früheren SS-Buchhalters Oskar Gröning abgelehnt. Das teilte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch in der niedersächsischen Stadt mit. Zu den Gründen machte sie keine Angaben. Dies dürfe die Staatsanwaltschaft nicht.
Der 96-Jährige hat nun noch die Möglichkeit, sich mit seinem Gnadengesuch an Landesjustizministerin Barbara Havliza (CDU) zu wenden. Es wäre die letzte Möglichkeit für ihn, der Haft zu entgehen. Gröning war 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verurteilt worden, die Strafe ist rechtskräftig. Er gehörte von 1942 bis 1943 zum Personal des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau.
Ende Dezember lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde Grönings gegen seine Haftstrafe ab. Anschließend nutzte er die Möglichkeit zu einem Gnadengesuch. Laut niedersächsischer Gnadenordnung war für seinen Fall der Lüneburger Oberstaatsanwalt zuständig. Die Landesjustizministerin könnte sich dem aber noch annehmen.
Gröning gehörte zum Verwaltungspersonal von Auschwitz und war in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte es, das bei den Opfern gefundene Geld zu sammeln und nach Berlin weiterzuleiten. Auch bewachte er das Gepäck ankommender jüdischer Opfer an der sogenannten Rampe.
Damit machte er sich nach Einschätzung der Lüneburger Richter der Beihilfe zum Mord schuldig. Diese Rechtsauffassung wurde vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt. Während des viel beachteten Prozesses vor dem Lüneburger Landgericht gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue.
(D. Wassiljew--BTZ)