Verfassungsgericht prüft Streikrechte von beamteten Lehrern
Vor dem Bundesverfassungsgericht steht das Streikverbot für beamtete Lehrer auf dem Prüfstand. Vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe begann am Mittwochmorgen die eintägige mündliche Verhandlung. Im Kern geht es um die Frage, ob die bundesweit 650.000 beamteten Lehrer ebenso für höhere Einkommen und bessere Arbeitsbedingungen streiken dürfen wie ihre 200.000 angestellten Kollegen. Laut Grundgesetz gilt für Beamte ein generelles Streikverbot.
Es liegen vier Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrer aus verschiedenen Bundesländern vor. Gegen sie wurde disziplinarrechtlich vorgegangen, weil sie sich während der Dienstzeit an Protestveranstaltungen oder Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft beteiligt hatten. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts wird erst in einigen Monaten erwartet.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte vor Beginn der Verhandlung das Streikverbot für Beamte. Dieses sichere die Funktionsfähigkeit der Verwaltung, sagte er in Karlsruhe. Beamte seien unkündbar und bekämen eine gute Versorgung, dafür dürften sie im Gegenzug nicht streiken. "Rosinenpickerei kann es nicht geben", sagte der Minister.
(H. Müller--BTZ)