SPD-Politikerin zu AfD-Verbotsantrag: "Sind in guten Gesprächen"
Eine der Unterstützerinnen eines AfD-Verbotsantrags im Bundestag, die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge, geht von einer breiteren Unterstützung für das Vorhaben aus, sollte die AfD vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werden. "Ich gehe stark davon aus, dass in allen demokratischen Fraktionen im Falle einer solchen Hochstufung ernsthaft darüber nachgedacht wird, was das für das weitere Vorgehen bedeutet", sagte Wegge am Montag der Verlagsgruppe Ippen Media.
Der CDU-Parlamentarier Marco Wanderwitz hatte den Verbotsantrag mit einer Gruppe von Abgeordneten verschiedener Fraktionen ausgearbeitet. Der Antrag könnte Wanderwitz zufolge im Dezember oder Januar im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden.
Die SPD-Politikerin Wegge begründete ihre Unterstützung mit Gefahren für die Demokratie, die von der AfD ausgingen. Ein Verbotsantrag sei "das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie", sagte Wegge. "Deswegen befinden wir uns aktuell in guten Gesprächen, um in dieser Frage zusammenzukommen."
Wie Ippen Media berichtete, will der Verfassungsschutz noch im Dezember darüber entscheiden, ob er die AfD künftig nicht mehr nur als rechtsextremistischen Verdachtsfall führt, sondern hochstuft.
Bisher äußerten sich prominente Politikerinnen und Politiker eher skeptisch bis ablehnend zu dem Vorhaben eines Verbotsantrags, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Sie verweisen auf Risiken, die eine Zurückweisung des Antrags durch das Bundesverfassungsgericht mit sich brächte.
Wegge betonte die Folgen, die ein AfD-Verbot hätte. "Die AfD müsste sich auflösen und von heute auf morgen würden die Mitglieder nicht mehr in den Parlamenten sitzen", sagte Wegge. "Vom Europaparlament bis hin ins Kommunalparlament würde die AfD die Sitze verlieren, das Vermögen würde eingefroren werden, insbesondere würde die Partei natürlich auch von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Auch Nachfolgeorganisationen werden vom Verbot erfasst."
L. Pchartschoy--BTZ