Messerangreifer von Hamburg-Barmbek zeigte keine klare Radikalisierungstendenz
Der wegen des islamistischen Messerangriffs in einem Hamburger Supermarkt vom Juli vergangenen Jahres angeklagte Ahmad A. hat der Bundesanwaltschaft zufolge keine klaren Radikalisierungstendenz gezeigt. Er habe zwar "phasenweise sein Leben umgekrempelt, dabei aber den westlichen Lebensstil weitergeführt", sagte die Oberstaatsanwältin Yasemin Tüz am Freitag am Rande des Prozesses gegen den 26-Jährigen vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG).
Bei dem Angriff vor fünfeinhalb Monaten war ein Mann getötet worden, sechs weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt. A. gestand die Tat zum Prozessauftakt am Freitag in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Er bekenne sich "in allen Anklagepunkten noch einmal ausdrücklich schuldig", hieß es darin. Die Tat habe aus Sicht seines Mandanten außerdem "einen religiösen Hintergrund" gehabt.
Tüz sagte weiter, mit Blick auf sein religiöses Verhalten habe A. sich zeitweise auffällig verhalten. Sein Verhalten habe sich aber stets nach "kurzer Zeit wieder normalisiert". Der Entschluss zur Tat sei nach Angaben des Angeklagten zudem kurzfristig erfolgt. Die Ermittlungen hätten auch keine Hinweise auf Verbindungen zu extremistischen Organisationen ergeben.
Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht, er sei über weite Strecken seines Lebens nicht religiös gewesen. "Es gab Phasen so und Phasen so." Er sei auch deshalb nach Europa gekommen, weil ihn der westliche Lebensstil gefallen habe. Dort habe er aber auch den Eindruck gehabt, "nicht willkommen" zu sein. Zu Einzelheiten äußerte sich der Mann dabei allerdings nicht.
(N. Nilsson--BTZ)