Türkei: Justizministerium legt Stellungnahme zu Beschwerde Yücels vor
Das türkische Justizministerium hat eine Stellungnahme zu der Beschwerde des inhaftierten "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel beim Verfassungsgericht in Ankara vorgelegt. Wie Medienkreise aktuell berichten, bekräftigt das Ministerium darin die Vorwürfe, dass sich Yücel mit seinen Artikeln der "Terrorpropaganda" und der "Volksverhetzung" schuldig gemacht habe. Neue Vorwürfe oder Beweise würden allerdings nicht genannt.
Yücels türkischer Anwalt Veysel Ok sagte nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG in einem Interview, es sei "die erste neue Entwicklung in dem Fall seit zehn Monaten". Er werde nun binnen zwei Wochen eine Antwort an das Verfassungsgericht schicken. Dann gelte es abzuwarten, sagte Ok. "Natürlich habe ich Hoffnung, dass sich nun etwas bewegt, doch es ist schwierig vorherzusehen, wann das Gericht eine Entscheidung in dem Fall trifft."
Yücel war im Februar 2017 in Istanbul wegen des Verdachts der "Terrorpropaganda" und der "Volksverhetzung" in Untersuchungshaft genommen worden. Im März reichte er beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen seine Inhaftierung ein. Sobald seine Anwälte auf die Stellungnahme der Regierung geantwortet haben, kann das Gericht über Yücels Freilassung oder seine weitere Inhaftierung entscheiden.
Laut seinem Anwalt gibt es eine gewisse Hoffnung auf eine Freilassung, da das Verfassungsgericht in früheren ähnlich gelagerten Fällen geurteilt habe, dass Presseartikel keine Inhaftierung rechtfertigen. Yücel hat auch beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Beschwerde gegen seine Inhaftierung eingereicht. Mit einer Entscheidung wird aber erst in einigen Monaten gerechnet.
Die anhaltende Inhaftierung Yücels ohne Anklage belastet die deutsch-türkischen Beziehungen schwer. Die Bundesregierung dringt seit Anbeginn auf seine Freilassung, Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) bezeichnete ihn als "Geisel" der Türkei. Nachdem in den vergangenen Monaten mehrere andere inhaftierte Deutsche freigelassen worden waren, gab es zuletzt Hoffnung, dass sich auch in dem Fall etwas bewegt.
(S. Soerensen--BTZ)