Union drängt auf Neuregelung zu Altersfeststellung bei Flüchtlingen
In der Union werden die Rufe nach strengeren Regeln zur Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen immer lauter. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach sich dafür aus, unter Umständen ärztliche Untersuchungen vorzunehmen, wenn kein offizielles Personaldokument vorliegt. Dafür solle das Sozialgesetzbuch geändert werden.
Die belastbare Feststellung des Alters sei zwingend erforderlich, um entscheiden zu können, ob es sich um ein Kind oder einen Jugendlichen handelt. Denn Jugendliche und Kinder würden im Asylverfahren, bei der Unterbringung oder bei Fragen der Abschiebung privilegiert behandelt. Es sei "nicht zu viel verlangt, wenn die Betroffenen sich aktiv an der Feststellung ihres Alters beteiligen müssen", sagte de Maizière. Dies sei durch Vorlage amtlicher Dokumente möglich. In allen anderen Fällen müsse den zuständigen Jugendämtern verbindlich vorgegeben werden, was zu tun ist. Bislang liegt es im Ermessen dieser Behörden, ob ein ärztliches Gutachten erstellt wird.
Unionsfraktionsvizechef Stephan Harbarth (CDU) forderte eine zwingende medizinische Begutachtung. "Davon sollte nur abgesehen werden können, wenn die Minderjährigkeit des Asylsuchenden ohne jeden Zweifel feststeht", erklärte er. Nach Schätzungen von Experten seien mindestens ein Drittel der in Obhut genommenen Jugendlichen deutlich älter als 18 Jahre.
Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), verwies darauf, dass sich bei nachträglichen Altersfeststellungen in Österreich und Schweden falsche Altersangaben ergeben hätten. "Bereits bei der Einreise nach Deutschland sollte eine medizinische Altersermittlung erfolgen, um zu klären, ob es sich tatsächlich um Minderjährige handelt", sagte Mayer nach Informationen von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem Interview.
Auch der CDU-Abgeordnete Martin Patzelt erklärte, medizinische Begutachtungen wie das Röntgen der Handwurzel oder Zahnuntersuchungen könnten sehr wohl zur Altersfeststellung beitragen.
Es gibt aber auch Bedenken gegen obligatorische ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach von einem "Eingriff in das Menschenwohl".
Die Diskussion über die Altersfeststellung war durch den Fall eines jungen Afghanen in Gang gekommen, der im pfälzischen Kandel seine 15-jährige Exfreundin erstochen haben soll. Der Verdächtige ist wohl ebenfalls 15 Jahre alt, es gab aber Zweifel an seinem Alter.
Die Kreisverwaltung Germersheim teilte allerdings inzwischen mit, dass eine Volljährigkeit derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen werde. Zur Begründung wurde auf die Inaugenscheinnahme und ein "ärztliches Erstscreening" verwiesen. Dabei sei nur eine Varianz von einem Jahr nach oben oder unten möglich.
(A. Walsh--BTZ)