
Betrügereien rechtfertigen die Entlassung eines Polizeianwärters

Polizeianwärtern kann wegen Internetvideos über Betrügereien die Eignung für den Polizeidienst abgesprochen werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch und wies damit den Eilantrag eines 21-jährigen Beamten auf Probe gegen seine Entlassung ab. Die Polizeiführung habe "zu Recht die berechtigten Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Anlass genommen, den Antragsteller zu entlassen", erklärte das Gericht. (Az. VG 28 L 157.19)
In dem Fall geht es um ein Internetvideo, dass der junge Anwärter zum Kriminalkommissar 2018 auf der Plattform Youtube veröffentlicht hatte. Es zeigte ihn, wie er an der Kasse eines Cafés bestellt, ohne zu bezahlen, indem er dort parallel ein angebliches Telefonat mit dem Geschäftsführer führt und sich auf Absprachen mit diesem beruft.
Die Szene war laut Gericht zwar fingiert und lediglich nachgestellt, rechtfertigt aber trotzdem die Entlassung. Aufgabe der Polizei sei es, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, nicht aber in Form von Videos öffentlich für Betrugsmaschen "zu werben", hieß es.
Das gelte auch, wenn dieses "in Form eines Sketches" erfolgt. Von einem grundgesetzlich geschützten Anrecht auf eine "künstlerische Tätigkeit" könne in diesem Zusammenhang keine Rede sein. Es gehe um "Kernpflichten" eines jeden Polizeibeamten, ergänzten die Richter.
Die Entscheidung ist zugleich noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann dagegen noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
(H. Müller--BTZ)