Maas fordert strenge Ahndung von Angriffen auf Einsatzkräfte
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat eine härtere Bestrafung für Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte verlangt. Die Attacken seien "absolut inakzeptabel" und müssten konsequent geahndet werden, erklärte Maas am Dienstag in Berlin, nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG. "Tätliche Angriffe müssen härter bestraft werden", betonte der Justizminister. Er verwies darauf, dass die entsprechenden Gesetze im vergangenen Jahr verschärft worden seien.
Die Angriffe aus der Silvesternacht seien leider keine Ausnahmen, fügte der geschäftsführende Justizminister hinzu. "Polizisten und Rettungskräfte werden alltäglich brutal attackiert." Die Einsatzkräfte riskierten Gesundheit und Leben, um den Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. "Dafür haben sie unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung verdient." Zudem müssten sie wirkungsvoller geschützt werden. "Wer für unsere Sicherheit einsteht, hat die beste Ausrüstung, eine gute Ausbildung und eine ordentliche Bezahlung verdient."
In der Silvesternacht hatte die Berliner Feuerwehr über massive Angriffe auf Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge mit Feuerwerkskörpern geklagt. Zudem sei die Besatzung eines Rettungswagens mit Schusswaffen bedroht worden. In Stuttgart gab es Verletzte, weil Polizisten und Feuerwehrleute durch Böller und Raketen bei der Arbeit behindert wurden. In Leipzig warfen rund 50 Randalierer Böller, Flaschen und Steine auf Polizisten. Am Montagabend hatten im Berliner Bezirk Neukölln Jugendliche mit Schreckschusswaffen auf Streifenwagen gefeuert. Dabei wurden keine Beamten verletzt.
Auch die Polizeigewerkschaften fordern eine harte Bestrafung der Täter. Dafür war in der vergangenen Legislaturperiode ein neues Gesetz verabschiedet worden. Es legt fest, dass Attacken gegen Polizisten oder andere Amtsträger künftig schon bei "allgemeinen Diensthandlungen" wie einer Streifenfahrt mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Zuvor war dies nur im Zusammenhang mit einer "Vollstreckungshandlung" wie einer Festnahme möglich.
(A. Bogdanow--BTZ)