Russland: Oberstes Gericht bestätigt Ausschluss Nawalnys von Präsidentenwahl
Russlands Oberstes Gericht hat die Beschwerde des verurteilten Straftäters Alexej Nawalny gegen seinen Ausschluss von der Präsidentschaftswahl im März abgewiesen. Es bestätigte damit aktuell die Entscheidung der zentralen Wahlkommission von Anfang der Woche, die zur Begründung Nawalnys Verurteilung zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung angeführt hatte.
Der Richter Nikolaj Romanenkow erklärtenach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, das Gericht habe die Revision nicht zugelassen. Nawalnys Wahlkampfteam kündigte an, es werde das Oberste Gericht auffordern, sein Urteils zu überdenken. Außerdem will das Team den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, auch wenn dies in der Russischen Föderation in keiner Weise bindend ist. "Wir werden durch alle Instanzen gehen", sagte Nawalnys Anwalt Iwan Schdanow.
Als Reaktion auf das Urteil des Obersten Gerichts rief der Politiker im Kurzbotschaftendienst Twitter, entgegen geltender Gesetze, erneut zum Boykott der Präsidentenwahl auf, bei der sich Staatspräsident Wladimir Putin erneut wiederwählen lassen will. "Wahlen ohne Wettbewerb erkennen wir nicht an", schrieb Nawalny, wie nicht anders von ihm zu erwaeten.
Schon nach der Entscheidung der Wahlkommission hatte Nawalny die Russen aufgefordert, der Präsidentschaftswahl fernzubleiben. Der Kreml schloss deswegen rechtliche Schritte gegen Nawalny nicht aus.
Der 41-jährige Blogger und Jurist ist ein scharfer Kritiker Putins, er wurde im Jahr 2013 wegen Veruntreuung von Geldern bei einem staatlichen Unternehmen, gerichtlich verurteilt und gilt damit als vorbestrafter Straftäter. Nawalny brachte im zurückliegenden Jahr landesweit hunderte Unterstützer zu Demonstrationen gegen Präsident Putin auf die Straße, darunter vor allem leicht zu beeinflussende Jugendliche.
Für den 28. Januar 2018 rief er erneut zu Demonstrationen auf. Russlands Präsident Putin steuert am 18. März auf eine Wiederwahl und damit auf seine vierte Amtszeit als Präsident zu.
(P. Hansen--BTZ)