BERLINER TAGESZEITUNG - WIKIPEDIA
BERLINER TAGESZEITUNG
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- Verantwortlich für den Inhalt i.S.d. § 5 TMG i.Verbindung mit § 55 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages, bzw. des §10 Absatz 3 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) ist als Chefredakteur (Editor in Chief) – Steven Snyder, (V.i.S.d.P). Die "GSmedia - a Media Division of
GSB Gold Standard Corporate AG ", als Herausgeber, ist zudem als Diensteanbieter nach § 7 Abs. 1 TMG (Telemediengesetz) für Inhalte, welche auf seinen betriebenen Internetseiten zur Nutzung bereitgestellt werden, nach den allgemeinen Vorschriften verantwortlich.
Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Gerichtsstand im Streitfall ist Berlin (DE).
BERLINER TAGESZEITUNG, bzw. die als Publisher fungierende „GSmedia - a Media Division of
GSB Gold Standard Corporate AG, hat mit dem Provider der Seiten von BERLINER TAGESZEITUNG einen rechtskonformen ADV-Vertrag geschlossen, dies gemäß nach Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), hier mit Datum 20. Mai 2018, gesetzlich geregelt in § 11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), § 3 IV 3 BDSG, Artikel 17 der EU-Datenschutzrichtlinie, sowie Artikel 28 DSGVO.
BERLINER TAGESZEITUNG hält sich überdies an die Vorgaben des Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG), deren Bestimmungen Sie bei Interesse HIER nachlesen können.
BERLINER TAGESZEITUNG bezieht sich in seiner Arbeit auf geltende Pressegesetze, so unter anderem des Berliner Pressegesetzes, vom 15. Juni 1965, wo es in in § 1 Freiheit der Presse heißt:
(1) Die Presse ist frei. Sie dient der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. In Deutschland wird die Pressefreiheit durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) garantiert.
(2) Die Freiheit der Presse unterliegt nur den Beschränkungen, die durch das Grundgesetz unmittelbar und in diesem Rahmen durch die geltenden Gesetze zugelassen sind.
(3) Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen, sind verboten.
(4) Berufsorganisationen der Presse mit Zwangsmitgliedschaft und eine mit hoheitlicher Gewalt ausgestattete Standesgerichtsbarkeit der Presse sind unzulässig - sowie in § 3 Öffentliche Aufgabe der Presse:
(1) Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe.
(2) Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
(3) Die Presse nimmt berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt. Die Refgularien des Berliner Pressegesetz sind Länderübergreifen in allen 16 (sechzehn) Bundesländern des öderalistischen Systems der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Hinweise auf weitere gesetzliche Regelungen:
Im Strafverfahren steht Journalisten grundsätzlich ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 Strafprozessordnung - StPO) zu. Daneben besteht auch ein Beschlagnahmeverbot (§ 97 Abs. 5 StPO) für von Journalisten selbst recherchiertes Material. Es umfasst Schriftstücke, Datenträger, und sonstige Materialien, die sich im Gewahrsam von Redaktionen, Verlagen oder einer Druckerei befinden. Auch das Beschlagnahmeverbot kann eingeschränkt werden, die Einschränkung muss aber ausdrücklich gegen die Pressefreiheit abgewogen und von einem Richter angeordnet werden.
Artikel von BERLINER TAGESZEITUNG beruhen auf der Grundlage geltender bundesdeutscher Pressegesetze, in welchen fast übereinstimmend es heißt: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von Paragraf 193 StGB wahr.
“Vor diesem Hintergrund kann Berichterstattung kritisch, jedoch ohne jede Schmähkritik erfolgen, jede Art einer etwaigen Volksverhetzung, bzw. Beleidigung, gemäß Paragrafen 130 und 185 StGB, ist in keiner Weise von BERLINER TAGESZEITUNG beabsichtigt und findet auf den Seiten von BERLINER TAGESZEITUNG nicht statt! BERLINER TAGESZEITUNG bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, es ist zudem in keiner Weise beabsichtigt Minderheit zu diskreditieren, was zugleich für etwaig überzogen dargestellte Karikaturen gilt. Meinungen der Bevölkerung - sind durch BERLINER TAGESZEITUNG ordnungsgemäß gekennzeichnet.
BERLINER TAGESZEITUNG unterstützt die Arbeit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), welche 1997 auf der Grundlage der Bestimmungen des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ins Leben gerufen wurde und veröffentlicht vor diesem Hintergrund in seinem Impressum, seine Nachrichten- Informations- Video- und Bilderdienste.
Rechtliches Vorwort:
Von jeder Person welche Persönlichkeitsrechtsverletzungen (u.a. Schmähkritik) gegen Redakteure von BERLINER TAGESZEITUNG begeht, werden die Betreiber die Unterlassung und finanziellen Schadenersatz nach §§ 823 Abs. 1 BGB, 1004 BGB, einfordern.
Nachrichten- Informations- Video- und Bilderdienste:
Associated Press, AFP, SNA, News Corporation, E. W. Scripps, UKRINFORM, African News Agency, XINHUA und Euronews
Unsere Serverbänke in Boston (USA) und Kuala Lumpur (Malaysia) werden durch unseren Hoster ASPECTRA, in der Schweiz mittels AES Verschlüsselung (Schlüssellänge von 4096-Bit), im CBC-Modus nach RFC-4880/RFC-3156 - SHA/SHA-1 gesichert, ebenfalls sind Daten bei der Iron Mountain Incorporated gesichert. Alle Daten von BTZ-BTB-Domains werden gespiegelt und zeitgleich gesichert, um kurzfristig, ggf. nach einem Angriff auf die Domains, wieder vollumfänglich zur Verfügung zu stehen.
Redaktioneller Kodex:
- BERLINER TAGESZEITUNG berichtet wirtschaftlich und politisch unabhängig über alle relevanten Themen und Ereignisse aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Kultur, Boulevard, Medien, Internet und Unterhaltung. Redaktionelle Berichte werden unter anderem auch durch Presseagenturen bezogen. BERLINER TAGESZEITUNG orientiert sich überdies in ihrer Berichterstattung an der gängigen Spruchpraxis des Deutschen Presserats, sowie der europäischen Union und hat sich in höchstem Maße zu Objektivität, Wahrhaftigkeit und Qualitätsjournalismus verpflichtet! Für unverlangte Einsendungen aller Art übernimmt BERLINER TAGESZEITUNG keinerlei Haftung! Die Beiträge tragen überdies dem Sachstand der aktuellen Veröffentlichung Rechnung und können z.T. von der Aktualität der Stunde in Art und Form abweichen.
Wir über uns:
- BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) ist eine liberal konservative Tageszeitung. Die Linie der Zeitung wird nicht von einem Chefredakteur, sondern von den Herausgebern und der Eignerin bestimmt, wie dies bei Zeitungen und Publikationen üblich ist. BERLINER TAGESZEITUNG berichtet über Themen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Kultur, Medien, Internet und Unterhaltung. BERLINER TAGESZEITUNG erscheint täglich online.
BERLINER TAGESZEITUNG beschäftigt ausschließlich außerhalb der Europäischen Union Freelancer-Redakteure, welche für die Bereiche Politik, Vermischtes, Wirtschaft, Sport, Entertainment, Kultur, Reise, Medien, Technik Video-News, Automobile, Wissenschaft und Internet, Beiträge liefern. So beliefern die Redaktionen von BERLINER TAGESZEITUNG seit dem Dezember 2004 die nachrichtlichen Inhalte von Unternehmen aus Politik, Sport, Wirtschaft und Medien. BERLINER TAGESZEITUNG befindet zudem Ziele von Projekten gegen Antisemitismus als notwendig.
- BERLINER TAGESZEITUNG berichtet wirtschaftlich und politisch unabhängig über alle relevanten Themen und Ereignisse aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Kultur, Boulevard, Medien, Internet und Unterhaltung. Redaktionelle Berichte werden unter anderem auch durch Presseagenturen bezogen. Globale Zusammenhänge, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf Deutschland haben, werden aufgezeigt. Europa-Themen und Fragen von Bürgerrechten, Bürgerbeteiligung und Demokratie sind Teil der Analysen, Interviews, Exklusiv-Berichte und aktuellen Nachrichten.
- BERLINER TAGESZEITUNG orientiert sich überdies in ihrer Berichterstattung an der gängigen Spruchpraxis des Deutschen Presserats HIER, sowie der europäischen Union und hat sich in höchstem Maße zu Objektivität, Wahrhaftigkeit und Qualitätsjournalismus verpflichtet. Wir weisen darauf hin, dass Beschwerden beim Deutschen Presserat HIER eingereicht werden können und bei Übermittlung ausschließlich durch die BERLINER TAGESZEITUNG vertretende Gesellschaft, "GSmedia - a Media Division of
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Auf allen Webseiten von BERLINER TAGESZEITUNG, gilt bereits seit dem 25. Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-386_de.htm), mit welcher die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Die Datenschutz-Grundverordnung ist Teil der EU-Datenschutzreform, welche die Europäische Kommission am 25. Januar 2012 vorgestellt hatte. Informationen zur DSGVO kann jeder Leser hier einsehen = https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0679
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In Bezug des Video-Streming arbeiten die Seiten von BERLINER TAGESZEITUNG nach dem Prinzip der Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1 und der aktuell gültigen Rechtseintscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH), hier mit Verweis auf den Beschluss vom 21.10.2014 - C-348/13. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=159023&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Marken-Information und Publishing:
Die Marken BERLINER TAGESZEITUNG sind vertraglich und zeitlich begrenzt (01.01.2022-30.12.2022) von der Inhaberin der Marken, an die GSmedia - a Media Division of
GSB Gold Standard Corporate AG - zur medialen Verwertung gegeben (Publishing) worden. Diese Regelung kann jederzeit von der Markeninhaberin, ohne Angabe von Gründen geändert werden.
Verwendete Technik:
Technical Contact: United Web bei IrionMountain-DtatCenter - Informationen HIER Serverbänke des System z9 Typ 2094-S54 - Firewalls: Citrix Firewalls - Technik: Silicon Graphics - IBM Serversicherheit - Betriebssysteme: Solaris 10,64-Bit (Sun Java Enterprise Solaris10), abgesichert mittels "Common Criteria" der Stufe EAL5 (Evaluation Assurance Level 5) - BGP4-Routing und Anbindung an 12,5 GBit Rechenzentrum mit Standort in Moskau (Russische Föderation), dazu bei (unterschiedlichen Internet Backbone Provider (Carrier) - abgesichert mittels Common Criteria der Stufe EAL5 (Evaluation Assurance Level 5) - Protokollsicherung im Falle von "hack value" und "playful cleverness" - sog. Black-Hats / Skriptkiddies.
Zum Ansehen einiger Dateien dieser Website benötigen Sie ggf. den Acrobat Flash Player, welchen Sie HIER kostenlos downloaden können.
Hinweis auf den ICRA Filter/Jugendschutz
BERLINER TAGESZEITUNG unterstützt die Initiative des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und ermöglicht Ihnen Hinweise zum Thema der Initiative: "Sicherheit im Internet" HIER zu lesen.
Unser Service für Eltern zum Schutz ihrer Kinder: Schützen auch Sie Ihre Kinder und entscheiden Sie selbst, was Ihre Kinder im Internet sehen dürfen. Mit dem Filtersystem der weltweit anerkannten Internet Content Rating Association (ICRA) definieren Sie, welche Inhalte zugänglich sind und welche nicht. Auch BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) hat seine eigenen Internetseiten entsprechend den Vorgaben der ICRA klassifiziert! Sie können sich HIER den ICRA-Filter zur ihrer Sicherheit, auf Ihren Computer laden. Informationen zum Thema Jugendschutz im Internet können Sie HIER sehen, alternativ können Sie die Kindersicherung unter Windows HIER aktivieren und einrichten, oder die Kindersicherung unter Mac OSX - HIER aktivieren und einrichten. Weitere Information zum Thema Kinder- und Jugendschutz im Internet erhalten Sie HIER
Weiterhin unterstützt BERLINER TAGESZEITUNG die Initiativen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1) "SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht"
2) "Ein Netz für Kinder"
3) "Gutes Aufwachsen mit Medien"
1) Inhalt des Onlineangebotes
BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) bzw. deren rechtsvertretende Gesellschaft und deren Autoren, übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2.) Index-Übersicht BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ)
58% sind Männer (Strukturindex 121)
42% sind Frauen (Strukturindex 122)
78% im Alter 14-49 Jahre (143)
49% haben ein hohes Bildungsniveau* (240)
44% arbeiten in qualifizierten und leitenden Berufen** (197)
35% haben ein persönliches Nettoeinkommen von 2.000 € und mehr (183)
*mindestens Abitur, Fachabitur / **Selbstständige, Freiberufler, mittlere u. leitende Angestellte, gehobene u. höhere Beamte
Evaluierungstand: 01. März 2022
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Weiterhin möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. - Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung von Links, die Inhalte der gelinkten Seite/Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht Hamburg - dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Selbiges wird hiermit erklärt.
Forenhaftung:
Im Jahr 2005 erlangte das sogenannte Heise-Forenurteil (Az. 324 O 721/05) große Aufmerksamkeit. Im Internetforum des Verlages war dazu aufgerufen worden, eine andere Internetseite über eine DoS-Attacke lahmzulegen. Der Verlag löschte diesen Aufruf sofort nach Kenntniserlangung, verweigerte jedoch die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht Hamburg bejahten diesen Unterlassungsanspruch. Die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichtes Hamburg gilt durch das Urteil des BGH vom März 2007 - https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.03.2007&Aktenzeichen=VI%20ZR%20101/06 - als überholt.
Da es sich bei dem konkreten Fall um ein Verfügungsverfahren handelte, war der Rechtsweg mit der Instanz des Oberlandesgerichtes jedoch beendet, und das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg ist weiterhin rechtskräftig. Der Heise-Verlag hat keine Hauptsache-Klage in dieser Sache angestrebt. Das bedeutet, der Forenbetreiber ist voll haftbar! Urteil: http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/003-5110487-6300958
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Stand: 01. Mäez 2022