AfD: Rechtsstaat adé - Gesinnungsstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Niedersachsen?
"Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung", sagte Horst Seehofer. "Es ist eine Herrschaft des Unrechts." Unrühmliche Beispiele dafür bieten anscheinend die Staatsanwaltschaften in Lüneburg und Osnabrück mit ihren Repressionen gegen die politische Opposition. Eine Woche vor der Landtagswahl durchsuchte die Staatsanwaltschaft Lüneburg die Landesgeschäftsstelle der AfD Niedersachsen und das Haus des niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Armin Paul Hampel. „Insgesamt waren sechs Polizeibeamte, ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes und ein Oberstaatsanwalt im Einsatz“, sagte Staatsanwältin Wiebke Bethke.
Im April hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingeleitet. Doch erst eine Woche vor der Landtagswahl führte sie die Hausdurchsuchungen durch und machte diese publikumswirksam öffentlich. Zuvor hatte Armin Hampel die Vorwürfe zurückgewiesen. Er konnte bei der Durchsuchung entlastendes Beweismaterial vorlegen und erhobene Vorwürfe entkräften. Die Staatsanwaltschaft musste daraufhin das Ermittlungsverfahren einstellen – nicht ohne noch einmal kurz vor der Landtagswahl in einer Presseerklärung auf das Durchsuchungsverfahren hinzuweisen.
Der Berliner AfD-Politiker und Rechtsanwalt Falk Rodig sagte dazu gegenüber BERLINER TAGESZEITUNG: „Es gibt keine abschließende Definition der Rechtsstaatlichkeit. Rechtsstaatlichkeit umfasst eine Vielzahl von Verhaltensweisen. Ein Merkmal der Rechtsstaatlichkeit ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht im Wahlkampf zur Bekämpfung der politischen Opposition missbraucht wird.“
Rechtswidrige Hausdurchsuchungen sind schon lange in Deutschland üblich – ein Willkürakt, der jeden treffen kann. Rudolf Mellinghoff, Bundesverfassungsrichter von 2001 bis 2011, kritisierte in einem Zeitungsinterview, dass viele Durchsuchungen rechtswidrig seien und ohne ausreichenden Tatverdacht, oft sogar zu Zwecken der Einschüchterung und Disziplinierung erfolgen. Um das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung stehe es „leider nicht so gut“, was auch der hohe Anteil illegaler Hausdurchsuchungen an erfolgreichen Verfassungsbeschwerden zeige. Strafverteidigern wie Udo Vetter äußern regelmäßig Kritik an Wohnungsdurchsuchungen. Rechtswidrige Handlungen der Staatsanwaltschaft hätten regelmäßig keine dienstrechtlichen oder anderen persönlichen Konsequenzen.
Die Hausdurchsuchung in der Landesgeschäftsstelle und im Haus des Landesvorsitzenden sind jedoch nicht die einzigen Repressionsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft in Niedersachsen gegen die politische Opposition. Öffentlichkeitswirksam führte die Staatsanwaltschaft Osnabrück ein Ermittlungsverfahren gegen ein Mitglied des Bundesvorstandes der AfD, der als Verwaltungsbeamter bei der Polizeidirektion in Osnabrück beschäftigt ist. Dazu führte sie eine Hausdurchsuchung bei dem Verwaltungsbeamten durch, weil er geheime Flüchtlingszahlen veröffentlicht haben soll. „Von oben gibt es Druck und Drohungen gegen unsere Kollegen, damit sie sich nicht zur AfD bekennen.“, sagte ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, der aus Angst nicht namentlich genannt werden möchte.
Der Berliner AfD-Politiker und Rechtsanwalt Falk Rodig kommentierte das Verhalten der Staatsanwaltschaft in Niedersachsen: „Eine Durchsuchung ist regelmäßig ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Grundsatz hier verletzt. Deshalb ist die Maßnahme Staatsanwaltschaft Osnabrück rechtswidrig. “
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück kommentierte die Hausdurchsuchung in ihrer Presseerklärung mit den höhnischen Worten: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist völlig unklar, ob sich der zurzeit vage Anfangsverdacht einer Straftat verdichten wird,“ mit sachlicher Betrachtung kann man dies mit einem Wort kommentieren: Gesinnungsstrafrecht! (P.Hansen--BTZ)